Jugend ohne Job

Obwohl die Zahl der Jugendlichen ohne Lehrstelle sinkt, steigt bei den ausländischen Jugendlichen  die Zahl der Lehrstellensuchenden kontinuierlich an. 

Diese Tatsache war für uns als Beratungsstelle Anlaß, eine gezielte Gruppenberatung für ausländische Jugendliche unter dem Namen "Jugend am Ball" zu organisieren. Im Oktober arbeiteten wir 15 Stunden lang gemeinsam mit 7 Jugendlichen an diesem Projekt. 
Unser Ziel war es, den lehrstellensuchenden Jugendlichen eine Hilfestellung anzubieten und somit eine Annäherung zur "Chancengleichheit am Arbeitsplatz" zu erreichen 

Keine Lehrstellen für AusländerInnen

Marija ist eine, die daran teilgenommen hat. Sie ist 19 Jahre alt und lebt seit 1991 bei ihren Eltern in Österreich. Sie hat drei Jahre die Hauptschule und anschließend das Poly besucht. 
Seit drei Jahren versucht sie vergeblich eine Bewilligung für einen Lehr- bzw Arbeitsplatz zu bekommen. Alle gestellten Anträge wurden abgelehnt, jeweils mit der Begründung, daß "die Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes die Beschäftigung nicht zuläßt und wichtige öffentliche oder gesamtwirtschaftliche Interessen entgegenstehen" (Ausländerbeschäftigungsgesetz § 4). 
Mehmet hat es besser. Auch er lebt seit sieben Jahren in Österreich. Weil er viereinhalb Jahre die Pflichtschule besucht hat, hat er einen Befreiungsschein, der ihm eine Beschäftigungsannahme ermöglicht. Er will Installateur werden. Die vielen Bewerbungsschreiben blieben aber bis jetzt unbeantwortet! 
Marija muß sich weiterhin bemühen und hoffen, daß die Bewilligung in den nächsten zehn Monaten erteilt wird. Ihre Aufenthaltsbewilligung wird sonst wahrscheinlich nicht verlängert. Das würde für sie eine Rückkehr in ihre "alte Heimat" bedeuten. 

Kismet HilfsarbeiterIn?

Mehmet sucht weiter. Wenn er keine Lehrstelle findet, wird er seinen Traum vom Installateurberuf aufgeben und genauso wie sein Vater eine Beschäftigung als Hilfsarbeiter annehmen. 
Mehmet ist kein Einzelfall. Aufgrund der bestehenden Ausländergesetze und der politischen Diskussion ist diese Tendenz bei sehr vielen Jugendlichen zu beobachten. Die gezwungene Konzentration auf schlecht bezahlte und für Krisen anfällige Berufe zeigt, daß die Jugendlichen die strukturelle Benachteiligung ihrer Eltern "erben". 
Solange die restriktiven Bestimmungen auch für die Jugendlichen der zweiten und dritten Generation gelten, werden die Türen der beruflichen Qualifizierung für sie geschlossen sein. 
Die Ohnmachtserfahrung gegenüber den rechtlichen Barrieren und die ihnen entgegengebrachte Ausländerfeindlichkeit verunsichert die Jugendlichen tief. Die Folgen sind Vereinsamung und Resignation. 

Brücken zwischen den Kulturen

Ausländische Jugendliche stammen aus verschiedenen Herkunftsländern. Jede und jeder von ihnen bringt ein Stück Kultur, Mentalität und Individualität mit. 
Die Tatsache, daß sie in der Regel mindestens zweisprachig und in zwei Kulturen aufwachsen, ermöglicht ihnen Brücken zwischen den Kulturen zu bauen und den Aufbau einer multikulturellen Gesellschaft zu unterstützen. Um dabei erfolgreich zu sein, müssen aber die Barrieren in den Gesetzen und Köpfen aufgehoben werden. 


Leben in getrennten Welten

Recht auf Familienleben ist Menschenrecht. 

Für Herrn K. ist eine Welt zusammengebrochen. Seit 12 Jahren lebt er schon in Öster-reich. Vor 3 Jahren hat er in seiner Heimat, der Türkei, geheiratet. Und seither wartet er auf seine Frau und sein Kind, denn sie bekommen aufgrund der viel zu niedrigen Quote in OÖ keine Niederlassungsbewilligung. 
Ein gemeinsames Familienleben rückt damit in immer weitere Ferne. Das Leben in getrennten Welten ist für alle Be-teiligten von Frustration und Kummer geprägt. 
Seit dem Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes im Juli 1993 wird auf Vorschlag des Landeshauptmannes von der Bundesregierung jährlich eine bestimmte Anzahl (Quote) für jene Familienmitglieder festgelegt, für die eine Aufenthaltsberechtigung erteilt wird. 

Quotenplätze in OÖ

Wurden 1993/94 in OÖ noch 3 200 Aufenthaltsbewilligungen für Familienangehö-rige erteilt, sank die Zahl Jahr für Jahr: 1998 durften max 440 Niederlassungsbewilligungen für Familienangehörige erteilt werden. Für das kommende Jahr sieht Landeshauptmann Dr. Pühringer eine Quote von 830 vor. 
Viele betroffene Familien wissen aus leidvoller Erfahrung, was es bedeutet, mindestens vier Jahre auf den Partner, die Kinder, ein gemeinsames Leben wartenzu müssen. 
Diese langen Wartefristen widersprechen dem Ziel des Fremdengesetzes. Denn mit dem Gesetz soll der "Verbesserung der Rechtsstellung für alle in Österreich niedergelassenen Fremden und dem Recht auf Familienzusammenführung Rechnung getragen werden". 

Chance zur Integration?

Nicht zu wissen ob die Familie nach Österreich kommen kann, erschwert die Lebensplanung. Unsichere Lebensumstände bringen Desorientierung und verhindern damit die Integration. 
Österreich trägt für alle im Land lebenden Menschen - unabhängig von ihrem Paß, der Abstammung, der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Nation oder Staat - die politische und moralische Verpflichtung zur Wahrung der Menschenwürde und Menschenrechte. Dazu gehört auch das Recht auf Familienleben! 

Der Landeshauptmann ist gefordert!

Unser Verein hat am 7. Oktober 1998 in einem persönlichen Gespräch LH Dr. Pühringer aufgefordert, die Quote für das kommende Jahr auf 1 500 zu erhöhen. Damit wären die Anträge innerhalb von zwei Jahren aufgearbeitet und OÖ hätte damit die bundesweite Norm erreicht. Die jahrelange Trennung ist zutiefst unmenschlich und familienfeindlich. Die große Anzahl der Familienangehörigen, die derzeit in ihrem Heimatland auf Zuwanderung warten, soll durch die Erhöhung der Familienquote innerhalb der nächsten zwei Jahre die Möglichkeit auf Familienzusammenführung haben. 

Der Fremde

Einmal fragte ich meinen Vater, 
wie es denn so gewesen sei damals 
als er in Deutschland in einer Fabrik arbeitete 
und die Familie: Frau, drei Kinder in Italien lebte. 
Seine Miene wurde ernster, und er erzählte von dem Schmerz, 
den er verspürte, als er nach einem Jahr heimkehrte und 
die vierjährige Maria Pia das eigene Kind, 
den Vater nicht erkannte und aus Furcht zur Mutter flüchtete. 
In jener Stunde beschloß mein Vater, 
nur noch mit Familie oder 
niemals wieder nach Deutschland zu gehen. 
-Wir gingen im August 1960. 

Vincenzo Minutillo 
 


Geringfügig beschäftigt?

Die Höhe der geringfügigen Beschäftigung für 1998 ist  3830  Schilling 

Was Sie wissen sollten!

Die Zahl der geringfügig Beschäftigten hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Ein Grund dafür ist in der Personalpolitik der Betriebe zu sehen. Sie wollen - angesichts verschärfter Konkurrenzbedingungen - ihren Personalstand an die wechselnden 
Marktanforderungen anpassen. Die Devise lautet: Weg von der Vollzeit - hin zu geringfügiger oder Teilzeitbeschäftigung. 

Was genau ist eine geringfügige Beschäftigung?

Ein solches Arbeitsverhältnis liegt dann vor, wenn Sie bei regelmäßiger Beschäftigung, die ein Monat oder länger dauert, nicht mehr als S 3.830,-- im Monat verdienen. Sind Sie nur fallweise beschäftigt - also kürzer als ein Monat - dürfen Sie nicht mehr als 
S 294,-- pro Arbeitstag verdienen. 
Übersteigt Ihr Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze von 
S 3.830,-- nicht, sind Sie nur unfallversichert. Sie haben aber die Möglichkeit, sich um einen monatlichen Betrag von S 567,-- (ArbeiterInnen) bzw S 523,-- (Angestellte) in der Pensions- und Krankenvesicherung selbst zu versichern. 

Die Tücken der geringfügigen Beschäftigung

Wenn Sie in mehreren Firmen eine geringfügige Beschäftigung ausüben und mehr als S 3.830,-- monatlich verdienen, sind Sie voll sozialversichert. Diese Beiträge werden aber nicht automatisch von Ihrem Gehalt abgezogen, sondern werden Ihnen von der Gebietskrankenkasse im folgenden Kalenderjahr zur Zahlung vorgeschrieben. 
Achtung! Als geringfügig Beschäftigte sind Sie noch immer nicht arbeitslosenversichert! Es gibt auch keine Möglichkeit sich freiwillig für die Arbeitslosenversicherung zu entscheiden. 

Was sind Ihre Rechte?

Für regelmäßig geringfügig Beschäftigte gelten wie für Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigte: 
Das Urlaubsrecht, das Recht auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, das Recht auf Pflegefreistellung, das Recht auf Abfertigung und die in den meisten Kollektivverträgen festgelegten Ansprüche auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld. 

Wenn Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich an die Arbeiterkammer oder an eine unserer Beratungsstellen. 
 


50 Jahre Menschenrechte

Die Demokratie eines Staates erkennt man am Umgang mit ihren Minderheiten 

Am 10. Dezember 1948 verkündete die Generalversammlung der Vereinten Nationen in Paris die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Das war die Antwort der Völkergemeinschaft auf den 2. Weltkrieg. Eine Antwort auf die Verbrechen des Faschismus, den Holocaust, den Völkermord und die Verfolgung Andersdenkender. "Alle Menschen sind frei und gleich an Menschenwürde geboren, sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen", heißt es im Artikel eins. Das bedeutet, daß die Menschenrechte unteilbar sind. Die Völker sollen frei von Furcht und Not sein und sollen ihre Rede- und Glaubensfreiheit ausüben können. 

Menschenrechte weltweit verletzt

Trotz der Menschenrechtscharta von 1948 werden heute noch in über 70 Staaten der Erde Menschen gefoltert, mißhandelt, verhaftet und aus politischer Willkür ermordet. Vor allem Menschen, die für die Menschenrechte eintreten, die sich unter Lebensgefahr gegen den Staat für die Grundrechte der Mitmenschen einsetzen, werden bedroht, Repressalien ausgesetzt, verhaftet und getötet. 

Österreich keine Ausnahme

Auch Österreich bekennt sich zur Menschenrechtskonvention. Dennoch wurde Österreich in den letzten 40 Jahren wegen 123 Verstößen gegen die Menschenrechte beim Internationalen Gerichtshof in Straßburg angeklagt. 
Der restrikive Kurs in der Integrations- und Einbürgerungspolitik ist dafür mitverantwortlich. 
Ausländische StaatsbürgerInnen müssen durch die Festsetzung von Einreisequoten in manchen Bundesländern bis zu vier Jahren auf die Familienzusammenführung warten. Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr werden in Österreich für die Zusammenführung nicht mehr berücksichtigt. 
Familienmitglieder, die sich rechtmäßig in Österreich aufhalten, haben laut Ausländerbeschäftigungsgesetz eine mehrjährige Wartefrist auf dem Arbeitsmarkt. 
In erster Linie sind davon Jugendliche betroffen. 

Wahlrecht = Menschenrecht

Obwohl die AusländerInnen in vielen Staaten der EU seit Mitte der 70er Jahre das aktive und passive Wahlrecht auf Kommunalebene besitzen, wird ihnen in Österreich das passive Wahlrecht bei Interessensvertretungen verweigert. Ausländische MitarbeiterInnen können bei den Arbeiterkammer- sowie Betriebsratswahlen ihre Stimme abgeben, aber nicht gewählt werden. Dieser Umstand verletzt eindeutig den Gleichheitsgrundsatz und ist beim Internationalen Gerichtshof für Menschenrechte eingebracht. 

Es ist an der Zeit, Menschenrechte durchzusetzen und nicht nur feierlich zu beschwören. Auch nach 50 Jahren heißt es: "Zeit zu handeln".