Österreich als Schlußlicht

Nach langer Diskussion wurde das Staatsbürgerschaftsgesetz nun novelliert. Es wird mit 1. Jänner 1999 in Kraft treten. Eine Erleichterung für den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft stellt das neue Gesetz keineswegs dar. Im Gegenteil: Es wird immer schwieriger, österreichischer Staatsbürger zu werden. 
 

Schon seit Jahren kündigte die Bundesregierung die Novellierung des Staatsbürgerschaftsgesetzes an. Allen Hoffnungen zum Trotz wird durch die Novelle der Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft insgesamt erschwert.   Die Bundesregierung geht von der irrigen Annahme aus, daß die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft der "letzte Schritt einer geglückten Integration" sei. Wir jedoch meinen - und hierin stimmen wir mit vielen Experten überein - daß die Einbürgerung den Integrationsprozeß erleichtert. 
 

Bestimmungen:

Wartefristen

Im Allgemeinen kann die Staatsbürgerschaft nach einem 10jährigen ununterbrochen Aufenthalt verliehen werden. Ausnahmen gibt es für Minderjährige und für anerkannte Flüchtlinge, die mindestens seit 4 Jahren im Inland wohnhaft sind. Auch für Personen, deren Ehepartner österreichische Staatsbürger sind, wenn die Ehe seit mindestens 1 Jahr aufrecht ist und der Wohnsitz seit mindestens 4 Jahren im Inland besteht. 
Ein Rechtsanspruch besteht weiterhin erst nach 30jährigem Aufenthalt. 

Sprachkenntnisse

Mit der neuen Regelung werden die Kenntnisse der deutschen Sprache, unter Bedachtnahme auf die Lebens-umstände, eine Voraussetzung für die Verleihung sein. Wann die Sprachkenntnisse "entsprechend" sind, wird durch den Gesetzgeber nicht erläutert. Die sehr vage Formulierung ermächtigt die Vollzugsbeamten ohne sachliche und fachlic-he Legitimation zu "Prüfungsabnehmer". Durch diese Regelung wird die strenge oberösterreichische Praxis fortgesetzt und einer möglichen Behördenwillkür Tür und Tor geöffnet. 

Verurteilungen

Auch Bagatelldelikte (zB bedingte Freiheitsstrafe von 3 Monaten) stellen in Zukunft ein Erwerbshindernis dar. 

Doppelstaatsbürgerschaft

Die Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft wird nach wie vor Voraussetzung für die Verleihung sein. Somit existiert ein striktes Verbot der Doppelstaatsbürgerschaft, obwohl von Tag zu Tag die Anzahl der Kinder aus Ehen mit einem österreichischen Elternteil (bilinguale Ehen) als Doppelstaatsbürger heranwachsen. 

Kosten

Der enorme Kostenaufwand der Antragsstellung und der Verleihung wird auch im Jahre 1999 fortgesetzt. 

Diese Novelle zeigt einmal mehr die mangelnde Integrationsfähigkeit und Integrationswilligkeit der Bundesregierung. Österreich bleibt mit seinen restriktiven Gesetzen EU-weit Schlußlicht. 
 


Die Österreichermacher

Integrationsbeweis für den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft: Deutsche Sprache 

Die Novelle zum Staatsbürgerschaftsgesetz stellt keine Reform dar. Österreich setzt mit diesem Gesetz den restriktiven Kurs in der Integrations- und Einbürgerungspolitik fort. In der EU hat sich die politische Aufmerksamkeit - neben Fragen der Zuwanderung - zunehmend auf Einbürgerungsfragen verlagert. 
Hintergrund dafür bildet die Tatsache, daß in den meisten Ländern der EU bereits eine weitgehende Gleichstellung der MigrantInnen mit den jeweiligen Staatsbürgern erreicht wurde. 
In Österreich, Deutschland und der Schweiz hingegen herrschen integrationsfeindliche Regelungen. Diese drei Länder gehen davon aus, daß die BürgerInnen durch Abstammung, Zuwanderung, Zuschreibung... auf alle Fälle durch einen langen Anpassungsweg dauerhaft dem Staat verbunden sind. 
In den meisten anderen Ländern der EU bildet  nicht das "Blut- und Abstammungsprinzip" sondern das "Wohnbürgerprinzip" die Grundlage für bürgerliche Rechte.  Nicht die nationale Zugehörigkeit ist das dominante Prinzip, sondern die soziale Mitgliedschaft ist das entscheidende Kriterium für die Bürgerrechte. 
In Österreich ist die Beherrschung der deutschen Sprache Indikator für die Integration. Um sich in einem Land zurechtzufinden, macht es natürlich Sinn, dessen Sprache(n) zu beherrschen. Wenn Zuwanderern mehr oder minder Niederlassung gewährt wird, sollte der Integrationsprozeß schon ab der Niederlassung eingeleitet werden. Dafür müssen ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. 

Position des Vereines

Die bisherigen Sondergesetze und Sonderregelungen für AusländerInnen müssen durch ein Niederlassungsrecht ersetzt werden. Dieses Recht garantiert den WohnbürgerInnen in allen Lebensbereichen gleiche Rechte und Pflichten, einschließlich des Wahlrechts. 
Für die Einbürgerung bedeutet dies: 
  • Verleihung nach max. 5 Jahren   Aufenthalt in Österreich
  • Möglichkeit der Doppelstaatsbürgerschaft
  • Erwerb der Staatsbürgschaft durch Geburt
  • Einführung der Wohnbürgerschaft Die Wohnbürgerschaft wird nach etwa 2jährigem Aufenthalt an einem Ort von der Kommune vergeben und führt zur Gleichstellung mit österreichischen Staatsbürgern in der jeweiligen Gemeinde.
  • Die bürgerlichen Rechte dürfen nicht von der Zugehörigkeit zu einer Nation abhängig gemacht werden! 
     


    Stellungnahme der Arbeiterkammer

    Die beschlossene Novelle zum Staatsbürgerschaftsgesetz läßt aus Sicht der Arbeiterkammer keineswegs eine Förderung der Integration ausländischer ArbeitnehmerInnen und ihrer Familien erkennen. 

    Die wichtigsten Kritikpunkte bzw Forderungen sind:

    Die AK bezweifelt, daß mit der Novelle die angestrebte Vereinheitlichung des Einbürgerungsverfahrens erreicht wird. Denn das Gesetz räumt den Beamten bei der Beurteilung der Deutschkenntnisse einen völlig unangemessenen Ermessensspielraum ein.    Die AK fordert daher klare Vorgaben des Innenministeriums für die Beurteilung der Sprachkenntnisse. Darüber hinaus sollten Zuwanderer sofort nach ihrer Einreise in Österreich beim Erlernen der Sprache unterstützt werden. 
    Aus Sicht der AK ist weiters die unzumutbar lange Wartefrist für den Rechtsanspruch auf Einbürgerung zu verkürzen. Die Frist könnte in einem ersten Schritt von derzeit 30 auf 20 Jahre gesenkt werden. 
    Ein wesentlicher Kritikpunkt ist das Festhalten an der grundsätzlichen Ablehnung der Doppelstaatsbürgerschaft. Eine moderne Staatsbürgerschaftspolitik sollte bei den Jugendlichen (2. und 3. Generation) ansetzen. Eine Doppelstaatsbürgerschaft für diese Jugendliche wäre besser als eine Einbürgerung gegen den Willen der Eltern.   Die Doppelstaatsbürgerschaft könnte vorerst befristet gewährt werden. Im Alter von 21 Jahren soll sich der Jugendliche für eines der beiden Länder entscheiden. 
    Den Jugendlichen würde damit der Eintritt ins Berufsleben massiv erleichtert und darüber hinaus ein wesentlicher Schritt in Richtung einer erfolgreichen Integration gesetzt. 
    Für die AK ist mit dieser Novelle die Diskussion um die Ausländerintegrationspolitik nicht beendet. 
     


    Deutsch anders

    Die Beratungsstelle setzt ihre Tradition fort und bietet wieder Sprachkurse an. 

    In diesen Kursen für AnfängerInnen wird die deutsche Sprache in Bezug zur eigenen Lebenssituation erlernt. Es geht darum, Alltagssituationen in deutscher Sprache bewältigen zu können. Die TeilnehmerInnen selbst legen mit den Verantwortlichen die Inhalte und Themen fest. Abwechselnd werden Sprachseminare und Studienzirkel zur Wiederholung und Vertiefung angeboten. Diese spezielle Form der Kursgestaltung soll dazu beitragen, die deutsche Sprache rascher zu erlernen. 
    Es ist dies ein Angebot des Projektreferates des ÖGB  OÖ und des Vereins zur Betreuung der AusländerInnen in OÖ. Diese Kurse sind nur für ÖGB Mitglieder zugänglich und kostenlos. 

    Termin:

    Ab 5.10. jeden Montag von 9:00-11:00 im Verein zur Betreuung der AusländerInnen 
    Ab 7.10. jeden Mittwoch von 19:15-21:15 im Kandlheim 

    Anmeldung:

    Bis Ende September in unseren Beratungsstellen. 
    Weitere Informationen über Deutschkurs-Angebote in Ihrem Bezirk können Sie bei uns erfahren. 


    Neue Regeln für Bosnier

    Mit1.8.1998 ist dasneue Gesetz, das den Aufenthalt von  Bosniern regelt, in Kraft getreten. 

    Die Regelungen beziehen sich in erster Linie auf jene Bosnier die als de-facto Flüchtlinge zum Aufenthalt in Österreich berechtigt waren und die in der Zwischenzeit in den Arbeitsmarkt integriert sind. 
    Sofern sie vor dem 1.10.1997 nach Österreich eingereist sind, sich hier ständig aufhalten und bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen, ist ihnen - für eine dauernde Niederlassung auf Antrag, eine weitere Niederlassungsbewilligung zu erteilen. 
    Bosnier haben ein Recht auf eine Niederlassungsbewilligung für jeglichen Aufenthaltszweck, wenn sie 

  • eine Arbeitsbewilligung haben   oder
  • Arbeitslosengeld beziehen oder
  • eine unselbständige Erwerbstätigkeit ausüben, die im    AuslBG ausdrücklich ausgeklammert ist oder
  • erlaubt selbständig tätig sind.
  • Verfügt ein Fremder über eine solche Bewilligung, haben auch seine Angehörigen Anspruch auf eine Niederlassungsbewilligung für  jeglichen Aufenthaltszweck, Erwerbstätigkeit ausgenommen. 
    Für jene, die keine Erwerbsabsicht haben, ist eine Niederlassungsbewilligung für privaten Aufenthaltszweck zu erteilen. 
    Solange die oa Fremden die ihnen am 1.1.1998 zur Verfügung stehende Unterkunft bewohnen, gilt der Nachweis eines Rechtsanspruches auf eine für Inländer ortsübliche Unterkunft als erbracht. 
    Für bestimmte Personen gibt es die Möglichkeit ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht von jeweils sechs Monaten gewährt zu bekommen. 

    Detaillierte Informationen können Sie von der zuständigen Aufenthaltsbehörde oder von unseren BeraterInnen erhalten. 
     


    Begegnungstage

    Zum achten Mal finden im heurigen Jahr die Linzer Friedens- und Begegnungstage statt. Organisiert wird die Veranstaltung von der Stadt Linz in Zusammenarbeit mit Organisationen und Einrichtungen aus dem sozialen, kulturellen und politischen Bereich. 
    Die Palette an Themen und Inhalten ist umfangreich: Von Forumtheater über Workshops, Ausstellungen, Podiumsdiskussionen, Infoständen bis zum Kulturcafe, Fest mit Tanzmusik... 
    Die Begegnungstage starten am 23. Oktober und enden Mitte Dezember. Das genaue Programm ist bei uns erhältlich. 
     


    13 Jahre Ausländerberatung

    Achsen und Brücken stellen Verbindungen her und geben Sicherheit. Zugleich bergen sie aber auch die Gefahr des Bruches. Unter diesem Motto feierten wir im Mai unser 13-jähriges Bestehen. Es war ein Fest mit Gästen aus jenen Institutionen, Einrichtungen und Behörden, mit denen wir in all den Jahren zusammengearbeitet haben, ein Fest mit unseren Freunden und ehemaligen MitarbeiterInnen. Unsere Förderpartner, vertreten durch LR Josef Ackerl (Land OÖ), Dr. Roman Obrovski (AMS OÖ), Heinz Hillinger (AK/ÖGB) und Bettina Stadlbauer (GR Stadt Linz) feierten mit uns. 
     


    Was tun?

    Kostenlose Gruppenberatung zu aktuellen Problemen 

    Haben Sie Fragen zu Themen wie Arbeit, Familienzusammenführung oder Verschuldung (Kredite, Bürgschaft,...)? In unseren Gruppenberatungen für maximal 12 Personen bekommen Sie von kompetenten BeraterInnen und Fachleuten aktuellste Informationen. 
    Die Beratungen 
    - sind kostenlos 
    - werden in deutsch abgehalten (bei Bedarf kann in türkisch bzw in bosnisch-kroatisch-serbisch übersetzt werden) 
    - und finden in der Beratungsstelle Linz, Humboldtstraße 49, statt. 
    Themen und Termine: 

  • Jugend am Ball - Hilfe bei der Lehr- und Arbeitsplatzsuche 

  • Erstes Treffen: Dienstag, 6. 10. 1998, um 9:00, insgesamt 6 Termine nach Vereinbarung 
  • Geringfügige Beschäftigung und die Folgen

  • Montag, 2. 11. 1998, 12:00-14:00 
    Montag, 16. 11. 1998, 12:00-14:00 
  • Umgang mit Krediten und Bürgschaften

  • Montag, 9. 11. 1998, 16:00-18:00 
  • Schulden - Was tun?

  • Mittwoch, 18. 11. 1998, 15:00-17:00 
  • Leben in getrennten Welten - Familienzusammenführung

  • Donnerstag, 3. 12. 1998, 17:00-19:00 
    Donnerstag, 10. 12. 1998, 17:00-19:00 
    Donnerstag, 21. 1. 1999, 17:00-19:00 

    Genauere Informationen können Sie unserem 4sprachigen Programmheft entnehmen, das bei uns erhältlich ist. Anmeldung zu den Veranstaltungen sind erforderlich!