Österreich als SchlußlichtNach langer Diskussion wurde das Staatsbürgerschaftsgesetz nun novelliert. Es wird mit 1. Jänner 1999 in Kraft treten. Eine Erleichterung für den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft stellt das neue Gesetz keineswegs dar. Im Gegenteil: Es wird immer schwieriger, österreichischer Staatsbürger zu werden.Schon seit Jahren kündigte die Bundesregierung
die Novellierung des Staatsbürgerschaftsgesetzes an. Allen Hoffnungen
zum Trotz wird durch die Novelle der Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft
insgesamt erschwert. Die Bundesregierung geht von der irrigen
Annahme aus, daß die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft
der "letzte Schritt einer geglückten Integration" sei. Wir jedoch
meinen - und hierin stimmen wir mit vielen Experten überein - daß
die Einbürgerung den Integrationsprozeß erleichtert.
Bestimmungen:WartefristenIm Allgemeinen kann die Staatsbürgerschaft nach einem 10jährigen ununterbrochen Aufenthalt verliehen werden. Ausnahmen gibt es für Minderjährige und für anerkannte Flüchtlinge, die mindestens seit 4 Jahren im Inland wohnhaft sind. Auch für Personen, deren Ehepartner österreichische Staatsbürger sind, wenn die Ehe seit mindestens 1 Jahr aufrecht ist und der Wohnsitz seit mindestens 4 Jahren im Inland besteht.Ein Rechtsanspruch besteht weiterhin erst nach 30jährigem Aufenthalt. SprachkenntnisseMit der neuen Regelung werden die Kenntnisse der deutschen Sprache, unter Bedachtnahme auf die Lebens-umstände, eine Voraussetzung für die Verleihung sein. Wann die Sprachkenntnisse "entsprechend" sind, wird durch den Gesetzgeber nicht erläutert. Die sehr vage Formulierung ermächtigt die Vollzugsbeamten ohne sachliche und fachlic-he Legitimation zu "Prüfungsabnehmer". Durch diese Regelung wird die strenge oberösterreichische Praxis fortgesetzt und einer möglichen Behördenwillkür Tür und Tor geöffnet.VerurteilungenAuch Bagatelldelikte (zB bedingte Freiheitsstrafe von 3 Monaten) stellen in Zukunft ein Erwerbshindernis dar.DoppelstaatsbürgerschaftDie Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft wird nach wie vor Voraussetzung für die Verleihung sein. Somit existiert ein striktes Verbot der Doppelstaatsbürgerschaft, obwohl von Tag zu Tag die Anzahl der Kinder aus Ehen mit einem österreichischen Elternteil (bilinguale Ehen) als Doppelstaatsbürger heranwachsen.KostenDer enorme Kostenaufwand der Antragsstellung und der Verleihung wird auch im Jahre 1999 fortgesetzt.Diese Novelle zeigt einmal mehr die mangelnde
Integrationsfähigkeit und Integrationswilligkeit der Bundesregierung.
Österreich bleibt mit seinen restriktiven Gesetzen EU-weit Schlußlicht.
Die ÖsterreichermacherIntegrationsbeweis für den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft: Deutsche SpracheDie Novelle zum Staatsbürgerschaftsgesetz
stellt keine Reform dar. Österreich setzt mit diesem Gesetz den restriktiven
Kurs in der Integrations- und Einbürgerungspolitik fort. In der EU
hat sich die politische Aufmerksamkeit - neben Fragen der Zuwanderung -
zunehmend auf Einbürgerungsfragen verlagert.
Position des VereinesDie bisherigen Sondergesetze und Sonderregelungen für AusländerInnen müssen durch ein Niederlassungsrecht ersetzt werden. Dieses Recht garantiert den WohnbürgerInnen in allen Lebensbereichen gleiche Rechte und Pflichten, einschließlich des Wahlrechts.Für die Einbürgerung bedeutet dies: Die bürgerlichen Rechte dürfen
nicht von der Zugehörigkeit zu einer Nation abhängig gemacht
werden!
Stellungnahme der ArbeiterkammerDie beschlossene Novelle zum Staatsbürgerschaftsgesetz läßt aus Sicht der Arbeiterkammer keineswegs eine Förderung der Integration ausländischer ArbeitnehmerInnen und ihrer Familien erkennen.Die wichtigsten Kritikpunkte bzw Forderungen sind:Die AK bezweifelt, daß mit der Novelle die angestrebte Vereinheitlichung des Einbürgerungsverfahrens erreicht wird. Denn das Gesetz räumt den Beamten bei der Beurteilung der Deutschkenntnisse einen völlig unangemessenen Ermessensspielraum ein. Die AK fordert daher klare Vorgaben des Innenministeriums für die Beurteilung der Sprachkenntnisse. Darüber hinaus sollten Zuwanderer sofort nach ihrer Einreise in Österreich beim Erlernen der Sprache unterstützt werden.Aus Sicht der AK ist weiters die unzumutbar lange Wartefrist für den Rechtsanspruch auf Einbürgerung zu verkürzen. Die Frist könnte in einem ersten Schritt von derzeit 30 auf 20 Jahre gesenkt werden. Ein wesentlicher Kritikpunkt ist das Festhalten an der grundsätzlichen Ablehnung der Doppelstaatsbürgerschaft. Eine moderne Staatsbürgerschaftspolitik sollte bei den Jugendlichen (2. und 3. Generation) ansetzen. Eine Doppelstaatsbürgerschaft für diese Jugendliche wäre besser als eine Einbürgerung gegen den Willen der Eltern. Die Doppelstaatsbürgerschaft könnte vorerst befristet gewährt werden. Im Alter von 21 Jahren soll sich der Jugendliche für eines der beiden Länder entscheiden. Den Jugendlichen würde damit der Eintritt ins Berufsleben massiv erleichtert und darüber hinaus ein wesentlicher Schritt in Richtung einer erfolgreichen Integration gesetzt. Für die AK ist mit dieser Novelle die Diskussion um die Ausländerintegrationspolitik nicht beendet.
Deutsch andersDie Beratungsstelle setzt ihre Tradition fort und bietet wieder Sprachkurse an.In diesen Kursen für AnfängerInnen
wird die deutsche Sprache in Bezug zur eigenen Lebenssituation erlernt.
Es geht darum, Alltagssituationen in deutscher Sprache bewältigen
zu können. Die TeilnehmerInnen selbst legen mit den Verantwortlichen
die Inhalte und Themen fest. Abwechselnd werden Sprachseminare und Studienzirkel
zur Wiederholung und Vertiefung angeboten. Diese spezielle Form der Kursgestaltung
soll dazu beitragen, die deutsche Sprache rascher zu erlernen.
Termin:Ab 5.10. jeden Montag von 9:00-11:00 im Verein zur Betreuung der AusländerInnenAb 7.10. jeden Mittwoch von 19:15-21:15 im Kandlheim Anmeldung:Bis Ende September in unseren Beratungsstellen.Weitere Informationen über Deutschkurs-Angebote in Ihrem Bezirk können Sie bei uns erfahren.
Neue Regeln für BosnierMit1.8.1998 ist dasneue Gesetz, das den Aufenthalt von Bosniern regelt, in Kraft getreten.Die Regelungen beziehen sich in erster
Linie auf jene Bosnier die als de-facto Flüchtlinge zum Aufenthalt
in Österreich berechtigt waren und die in der Zwischenzeit in den
Arbeitsmarkt integriert sind.
Verfügt ein Fremder über eine
solche Bewilligung, haben auch seine Angehörigen Anspruch auf eine
Niederlassungsbewilligung für jeglichen Aufenthaltszweck, Erwerbstätigkeit
ausgenommen.
Detaillierte Informationen können
Sie von der zuständigen Aufenthaltsbehörde oder von unseren BeraterInnen
erhalten.
BegegnungstageZum achten Mal finden im heurigen Jahr die Linzer Friedens- und Begegnungstage statt. Organisiert wird die Veranstaltung von der Stadt Linz in Zusammenarbeit mit Organisationen und Einrichtungen aus dem sozialen, kulturellen und politischen Bereich.Die Palette an Themen und Inhalten ist umfangreich: Von Forumtheater über Workshops, Ausstellungen, Podiumsdiskussionen, Infoständen bis zum Kulturcafe, Fest mit Tanzmusik... Die Begegnungstage starten am 23. Oktober und enden Mitte Dezember. Das genaue Programm ist bei uns erhältlich.
13 Jahre AusländerberatungAchsen und Brücken stellen Verbindungen her und geben Sicherheit. Zugleich bergen sie aber auch die Gefahr des Bruches. Unter diesem Motto feierten wir im Mai unser 13-jähriges Bestehen. Es war ein Fest mit Gästen aus jenen Institutionen, Einrichtungen und Behörden, mit denen wir in all den Jahren zusammengearbeitet haben, ein Fest mit unseren Freunden und ehemaligen MitarbeiterInnen. Unsere Förderpartner, vertreten durch LR Josef Ackerl (Land OÖ), Dr. Roman Obrovski (AMS OÖ), Heinz Hillinger (AK/ÖGB) und Bettina Stadlbauer (GR Stadt Linz) feierten mit uns.
Was tun?Kostenlose Gruppenberatung zu aktuellen ProblemenHaben Sie Fragen zu Themen wie Arbeit,
Familienzusammenführung oder Verschuldung (Kredite, Bürgschaft,...)?
In unseren Gruppenberatungen für maximal 12 Personen bekommen Sie
von kompetenten BeraterInnen und Fachleuten aktuellste Informationen.
Erstes Treffen: Dienstag, 6. 10. 1998, um 9:00, insgesamt 6 Termine nach Vereinbarung Montag, 2. 11. 1998, 12:00-14:00 Montag, 16. 11. 1998, 12:00-14:00 Montag, 9. 11. 1998, 16:00-18:00 Mittwoch, 18. 11. 1998, 15:00-17:00 Donnerstag, 3. 12. 1998, 17:00-19:00 Donnerstag, 10. 12. 1998, 17:00-19:00 Donnerstag, 21. 1. 1999, 17:00-19:00 Genauere Informationen können Sie
unserem 4sprachigen Programmheft entnehmen, das bei uns erhältlich
ist. Anmeldung zu den Veranstaltungen sind erforderlich!
|