Altern in der Fremde

"Dableiben oder Zurückkehren? diese Frage kann ich nach 25 Jahren Leben und Arbeit hier in Österreich klar beantworten. 

Ich werde nach meiner Pensionierung nicht in die Türkei zurückkehren. In den ersten Jahren dachte ich daran, hier zu arbeiten, Geld zu verdienen und meinen Lebensabend wieder in meiner Heimat zu verbringen. Aber mittlerweile habe ich mich so an meine zweite Heimat gewöhnt. 
Was sollte ich in der Türkei machen? Ein Leben dort könnte ich mir gar nicht leisten. Meine ganze Familie lebt mittlerweile hier." 
So wie Mustafa K. denken viele der MigrantInnen, die in den sechziger Jahren als Arbeitskräfte nach Österreich kamen. Damals dachten sie nicht daran, daß sie einmal hier in Pension gehen werden. Doch die Rückkehr wurde zu einem fernen Ziel. Immer mehr MigrantInnen beschließen ihren Lebensabend hier in Österreich zu verbringen. 
Das "Internationale Jahr der älteren Menschen" (UNO) ist Anlaß, sich einmal genauer mit der Lebenssituation älterer MigrantInnen in unserer Land auseinanderzusetzen. 

Lebenssituation älterer MigrantInnen

In den Herkunftsländern der MigrantInnen wird Alter mit Würde, Respekt und Ehrfurcht gleichgesetzt. Es gilt, ältere Menschen zu ehren und zu respektieren. 
Das Älterwerden in der Fremde hingegen ist für MigrantInnen mit einer Vielzahl von Problemen verbunden. Schlechte Einkommens- und Pensionsverhältnisse, eine miserable Wohnsituation und meist ein schlechter Gesundheitszustand sind Bestandteil des Lebens älterer Menschen im Migrationsland. Darüber hinaus geraten viele ältere Menschen nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben in die soziale Isolation. 
Der Kontakt zu den ehemaligen Arbeitskollegen reißt ab, großfamiliäre Strukturen, das gemeinsame Leben und Wohnen mit der nachfolgenden Generation brechen weg. Ein weiteres Problem für ältere MigrantInnen ist oft der Mangel an deutschen Sprachkenntnissen. 
Ein Altern in der Fremde birgt also die Gefahr neuerlicher Anpassungs- und Identitätsprobleme. Es bedarf des Verständnisses und der Unterstützung der Aufnahmegesellschaft.

Altenhilfe ist gefordert
Die steigende Zahl alternder MigrantInnen und ihre spezifische Lebenssituation stellen die Altenarbeit in Österreich vor neue Herausforderungen. 
Der gesetzliche Auftrag der Altenarbeit und Altenhilfe bezieht sich auf alle älteren Menschen, also auch auf ältere Einwanderer. 
Ältere Einwanderer können die vorhandenen Dienste und Einrichtungen der Altenhilfe heute jedoch kaum nutzen. Aus diesem Grund ist es notwendig, Maßnahmen zur interkulturellen Öffnung der bestehenden Dienste und Einrichtungen umzusetzen. 
Ziel der interkulturellen Öffnung der Altenhilfe ist es, ein lebendiges und "multikulturelles" Leben zu erreichen, das allen Älteren eine größtmögliche Freiheit der Gestaltung des eigenen Lebensraumes bietet. 
Dies setzt zu allererst die Möglichkeit der Mitbestimmung und Selbstbestimmung älterer Menschen voraus und erfordert die Bereitschaft, Verantwortung für die Gestaltung der ethnisch-vielfältigen Gesellschaft zu übernehmen. 
Bei allen Konzepten zur interkulturellen Öffnung ist darauf zu drängen, daß eine "Zwangsintegration" älterer Menschen verhindert  wird. 


1 Jahr Integrationspaket

"Integration vor Neuzuwanderung" war das Schlagwort, mit dem das Integrationspaket 1997 eingeführt wurde. 

Im Juni 1997 wurde das sogenannte "Integrationspaket" beschlossen. Die Neufassung der darin enthaltenen Gesetzesnovellen wurde nicht zuletzt aufgrund des EU-Beitritts Österreichs notwendig. 
Die Gesetzesnovellen sollten eine Verbesserung der Rechtsstellung für alle in Österreich niedergelassenen Fremden mit den Mitteln der Aufenthaltsverfestigung und des Familiennachzuges bringen. 

Integrationspaket und Beratungsalltag

Wie der Beratungsalltag des Vereines zeigt, hat die Novelle zum Fremdengesetz insbesonders für Jugendliche der 2. Generation eine Aufenthaltssicherheit gebracht. Im Gegensatz dazu wurde der Familiennachzug verschärft. Minderjährige Kinder, die das 14 Lebensjahr vollendet haben, erhalten kaum eine Niederlassungsbewilligung. 
Verschärfungen brachte das Integrationspaket auch bei den Zugangsbestimmungen zum Arbeitsmarkt. Von einem unbefristeten Zugang zum Arbeitsmarkt ist im Ausländerbeschäftigungsgesetz keine Rede. 
Angesichts der restrikitven Passagen im Integrationspaket fordert der Verein zur Betreuung der AusländerInnen in OÖ eine Erhöhung der Quote für den Familiennachzug. 
Der inhumane Passus, wonach über 14jährige Kinder nicht - bzw in einer nicht ausgeschöpften Sonderquote - einreisen dürfen, sollte gestrichen werden. Darüberhinaus sollte der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert werden. 
Eine wesentliche Forderung des Vereins ist eine Harmonisierung des Fremden- und des Ausländerbeschäftigungsgesetzes. Durch eine Angleichung der Fristen könnte ein einheitliches Fremdenrecht geschaffen werden. 
Am 2. Februar 1999 veranstaltete der Verein zur Betreuung der AusländerInnen eine Fachtagung zum Thema "1 Jahr Integrationspaket". 
Die Experten berichteten über ihre Erfahrungen mit den Bestimmungen des Gesetzes und gingen der Frage nach, inwieweit das Integrationspaket ein Schritt in die richtige Richtung ist. 
Für den Vertreter der Sicherheitsdirektion OÖ, Mag. Edmund Winter, ist mit dem neuen Fremdengesetz der Vollzug keineswegs erleichtert, sondern eher schwieriger und vielfältiger geworden. "Zur Vollziehung bedarf es einer Portion archivarischen Fleißes", meinte  Mag. Winter. Trotzdem sieht die Fremdenbehörde im Integrationspaket eine sinnvolle Regelung. 
Dr. Rudolf Neidl vom Arbeitsmarktse 
rvice Oberösterreich betonte in seinem Beitrag, daß die Ausländerbeschäftigung in Österreich traditionell vom Integrationsgedanken geprägt ist. Niedergelassene AusländerInnen haben Vorrang vor Neuhereinnahmen. 
Es gibt keine arbeitsmarktpolitische Prüfung bei Verlängerungsansuchen und eine langjährige Beschäftigung ist mit einer zunehmenden Freizügigkeit bei der Arbeitsplatzwahl verbunden. 

Mag. August Gächter vom Institut für Höhere Studien, definiert in seinem Referat "Integrationspaket - Schritt in die richtige Richtung? 
Situation  und Analyse aus Sicht der Wissenschaft" den Begriff Integration mit dem Abbau von Abgrenzungen. In dieser Hinsicht ist das Integrationspaket der richtige Ansatz, weil dadurch die rechtlichen Unterschiede zwischen In- und AusländerInnen geringer geworden sind. 
Für einen Teil der AusländerInnen ist mit dem Paket die Verknüpfung von Aufenthaltsrecht und Arbeitsrecht "gekappt" worden. 
Nach 8jähriger durchgängiger Niederlassung können sie nicht mehr ausgewiesen werden. 
In einer Untersuchung hat Mag. Gächter den Unterschied im durchschnittlichen Wohlstand der in- und ausländischen Bevölkerung beleuchtet. Demzufolge ist der Wohlstand bei der ausländischen Bevölkerung nur 59 % der der Inländer. Das heißt, ausländische Haushalte geben sehr viel weniger für Konsum aus und zahlen höhere Mieten. Sie sind insgesamt wesentlich ärmer. 
Grund dafür ist die geringe Erwerbsbeteiligung und das niedrige Brutto-Jahreseinkommen. 
Für den IHS-Experten ergibt sich die dringende Forderung, rechtliche und bildungspolitische Voraussetzungen für den beruflichen Aufstieg von AusländerInnen zu schaffen. 
Die Konzentration muß sich auf jene Jugendlichen richten, die jetzt in die Schule gehen. Die Jugend muß künftig die Möglichkeit haben, in der beruflichen Hierachie aufzusteigen. 


Kurz und Bündig

Staatsbürgerschaft

Wenn Sie Interesse am Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft haben, veranstalten wir für Sie im Frühjahr 1999 mit der zuständigen Behörde in folgenden Orten Informationsabende
Gmunden: AK, 12. März, türkisch + ehem. Yu
Linz: AK, 30. April, türkisch, 7. Mai, ehem. YU
Steyr: AK, 16. April, ehem. YU, 23. April türkisch
Wels: AK, 21. Mai, türkisch, 28. Mai ehem. YU
Alle Infoabende ab 1830 Uhr 

Warum habe ich keine Post bekommen?

Wenn Sie übersiedeln ist es sinnvoll, bei Ihrem alten Postamt einen Nachsendeauftrag zu beantragen. Nur so ist garantiert, daß alle ihre Postsendungen an die neue Adresse geschickt werden. 
Der Nachsendeauftrag kann für drei oder sechs Monate beantragt werden. Vor allem aber ist es zweckmäßig, Ihre neue Adresse an Behörden, Ämter und Vereine, von denen Sie Informationsmaterial beziehen, weiterzugeben.

Ermäßigung mit der Familienkarte

1999 Jahr der Familie. Für viele Familien sind Freizeitaktivitäten immer schwerer zu finanzieren. Deshalb bietet das Land OÖ. eine ÑFamiliencardì mit welcher Sie in über 600 Einrichtungen in Oö Ermäßigungen bekommen. Die Familiencard gilt fünf Jahre und ist kostenlos. Voraussetzung für den Erhalt der Familiencard ist der Bezug der Familienbeihilfe für mindestens ein Kind. Der Wohnsitz der Eltern mit denen das Kind lebt  muß in Oberösterreich sein.  Den Antrag bekommen sie bei den Gemeindeämtern, Magistraten, Bezirkshauptmannschaften und Informationsstellen der OÖ.Landesregierung. Der Antrag muß vollständig ausgefüllt und bei ihrem Gemeindeamt  vorgelegt werden. Die Gemeinde  oder Magistrat übermittelt den Antrag weiter an das Land. Alle weiteren Informationen bekommen Sie beim Familienservice des Amtes der OÖ. Landesregierung. Tel. (0732) 7720 1831 -1832.

Steyr - Wahl zum  Ausländerforum

Der Steyrer Beirat für Integrationsfragen lädt alle interessierten AusländerInnen ein, aktiv an der Wahl zum Ausländerforum teilzunehmen. 
Das Ausländerforum soll die in Steyr lebenden AusländerInnen vertreten und Bindeglied zwischen der in-und ausländischen Bevölkerung sein. Die Wahl wird am Sonntag, 25. April 1999 in Steyr stattfinden. 
Nähere Informationen enthalten Sie beim Integrationsprojekt PARAPLÜ, Stadtplatz 29, 4400 Steyr, Tel. 07252/41 7 02. 


Mehr Geld für die Familien

Was das neue Familienpaket schon 1999 bringt 

Das Parlament hat im letzten Jahr steuerliche und finanzielle Verbesserungen für die Familien beschlossen. Diese werden in zwei Etappen ­ ab dem 1.1.1999 und ab dem 1.1.2000 ­ wirksam. 

Die erste Etappe des neuen Familienpaketes tritt  mit 1.1.1999 in Kraft und umfaßt folgende Punkte: 

  • Der steuerliche Kinderabsatzbe trag wird ab 1.1.1999 um S 125,-- pro Monat und Kind erhöht
  • Gleichzeitig wird auch die Familienbeihilfe in allen Altersstaffeln um S 125,-- pro Monat angehoben
  • Sie erhalten also bei der Auszahlung der Familienbeihilfe und des Kinderabsatzbetrages ab Jänner 1999 für jedes Kind um insgesamt S 250,-- pro Monat mehr. Das sind um S 3.000,-- mehr im Jahr. 

    Familienbeihilfe im Jahr 1999

    (pro Kind im Monat) 
    0 bis 10 Jahren S 1.425,--
    10 bis 19 Jahren S 1.675,--
    19 bis 26 Jahren S 1.975,--

    Kinderabsatzbetrag im Jahr 1999

    (pro Monat) 
    für das erste Kind S 475,--
    für das zweite Kind S 650,--
    für das dritte und jedes weitere Kind S 825,--

    Der neue Mehrkindzuschlag

    Für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen gibt es ab dem dritten Kind eine zusätzliche Förderung: den ÑMehrkindzuschlagì. Der Mehrkindzuschlag wird zusätzlich zur Familienbeihilfe und zum Kinderabsatzbetrag gewährt. Er beträgt pro Kind und Monat S 200,--. 
    Den Mehrkindzuschlag für 1999 können Sie mit der ArbeitnehmerInnen-Veranlagung für das Jahr 1999 (Jahresausgleich) beantragen. 
    Dieser Zuschlag kann grundsätzlich nur von FamilienbeihilfenbezieherInnen beantragt werden. 
    Er steht Ihnen zu, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 
    • Sie müssen 1998 für mindestens drei Kinder Familienbeihilfe bezogen haben
    • Die Kinder müssen 1998 ständig in Österreich gelebt haben
    • Das jährliche Familieneinkommen darf im Jahr 1998 S 504.000,-- nicht überstiegen haben. Für die Ermittlung des Familieneinkommens sind die zu versteuernden Einkommen der Ehepartner zusammenzurechnen.
    Die Zusammenrechnung entfällt, wenn die Ehepartner im Jahr 1998 weniger als 6 Monate in einem gemeinsamen Haushalt gelebt haben. 

    Verbesserung beim AlleinverdienerInnen -/ AlleinerzieherInnenabsatzbetrag

    AlleinverdienerInnen mit mindestens einem Kind und AlleinerzieherInnen, bei denen sich der Absatzbetrag wegen ihres geringen steuerpflichtigen Einkommens nicht oder nicht vollständig auswirken würde, erhielten bereits bisher im Wege der jährlichen ArbeitnehmerInnen-Veranlagung eine Gutschrift  bis zu S 2.000,--. 
    Ab 1999 kann der Absatzbetrag bis zum Gesamtbetrag von S 5.000,-- ausbezahlt werden.