Jahr gegen Rassismus

Gestützt von vielen Beschlüssen der EU auf verschiedensten Ebenen hat sich der Rat der EU am 23. Juli 1996  durchgerungen, 1997 das Europäische Jahr gegen Rassismus auszurufen. 

Mit dem Beschluß verpflichten sich die der EU angehörenden Staaten Maßnahmen gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus zu setzen. 
Die beratende Kommission "Rassismus und Fremdenfeindlichkeit" stellt fest, "daß Einwanderer und ethnische Minderheiten nach wie vor in fast allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens der einzelnen Mitgliedstaaten - vom Arbeitsmarkt über die Wohnraumversorgung bis zu schulischer und beruflicher Bildung sowie dem Zugang zu Dienstleistungen unter Diskriminierung zu leiden haben." Rassismus und Diskriminierung spiegeln die allgemeinen gesellschaftlichen Bedingungen, unter denen die MigrantInnen leben, wieder. Die Verweigerung gleicher Grund- und Bürgerrechte macht die Einwanderer zu einer nicht zugehörigen Manövriermasse für Politik und Wirtschaft. Das führt dazu, daß sie unverhältnismäßig stark unter wirtschaftlichen und sozialen Nachteilen zu leiden haben. Dies kann leicht dazu führen, daß sie in die Rolle des Sündenbocks gedrängt und statt als Opfer als Verursacher bezeichnet und schließlich zur Zielscheibe von Ressentiments und Agressionen werden. 
In Österreich gibt es noch immer keine gesetzliche Regelung, die die Diskriminierung aufgrund von Rasse, Religion, Geschlecht, Herkunft... verbietet (Antidiskriminierungsgesetz). 
Die Beschlüsse, Resolutionen, Aktionen, Presseerklärungen sind eine Sache und deren Umsetzung in den Köpfen und Herzen der Menschen sowie in den Strukturen eine andere. Wir werden in jeder Ausgabe von direkt über Aktivitäten in unseren Bundesländern, in Österreich und auf EU-Ebene informieren. 
 

Ziele der EU Jahr gegen Rassismus

Mit dem Europäischen Jahr gegen Rassismus werden folgende Ziele angestrebt: 
  • Sensibilisierung und Verbreitung von Informationen zum Thema Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus in der Gemeinschaft;
  • Herausstellung der Bedrohung, die von einer Diskriminierung aufgrund der Rasse, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, der nationalen oder ethnischen Herkunft für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der Gemeinschaft ausgeht;
  • Information der Öffentlichkeit über die Vorteile von integrativen Maßnahmen insbesondere in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Wohnung und Beschäftigung;
  • Anregung zum Nachdenken und zur Erörterung von Maßnahmen, die zur Bekämpfung von Rassismus, Ausländerfeindlichkeit und Antisemitismus in der Gemeinschaft erforderlich sind;
  • Verbreitung von Informationen in großem Rahmen über die auf nationaler und europäischer Ebene zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus ergriffenen Maßnahmen und Aktionen;
  • Förderung des Prinzipes der Solidarität zwischen allen Mitgliedern der Gesellschaft;
  • Einbeziehung der unter Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus leidenden Menschen in den Prozeß der europäischen Integration.

Drei Anfragen  an Landeshauptmann Dr. Pühringer und Bürgermeister Dr. Dobusch

In der Mitteilung der EU-Kommission wird betont, daß es ÑRassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus in erster Linie auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene zu bekämpfen giltì. Wir haben diese Erklärung zum Anlaß genommen und Landeshauptmann Dr. Pühringer und Bürgermeister Dr. Dobusch ersucht, auf folgende Fragestellung  einzugehen : 
  • Welche Maßnahmen planen das Land OÖ und die Stadt Linz als Beitrag zu dem von der EU vorgeschlagenen Thema?
  • Wie zeigt sich Ihrer Meinung nach Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in unserem  Bundesland, in der Stadt, im Alltagsleben, in diversen Gesetzen, Strukturen der Verwaltung usw?
  • Was müßte getan werden, um Rassismus und Fremdenfeindlichkeit wirkungsvoll zu bekämpfen?

Die Stellungnahme von Dr. Pühringer geben wir ungekürzt  wieder.

 Die Antwort von  Dr. Dobusch werden wir in der nächsten direkt veröffentlichen.

 

Bekämpfung von Rassismus ist Dauerauftrag

Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer 

Die Europäische Union hat das Jahr 1997 zum ÑEuropäischen Jahr gegen Rassismusì erklärt. Im Rahmen dieses Europäischen Jahres soll insbesondere die Bedrohung, die von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus für die Achtung der Grundrechte und den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt ausgeht, herausgestellt werden. Dieses Jahresthema soll zum Nachdenken anregen und geeignete Maßnahmen bringen, die zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus in Europa erforderlich sind. 
Wenngleich die Proklamation solcher Jahresthemen notwendig und sinnvoll ist, so sehe ich gerade im Kampf gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus einen Dauerauftrag. Diese wichtige Aufklärungs-, Bildungs- und Informationsarbeit darf daher nicht mit 31. Dezember 1997 enden, sondern muß auch in den kommenden Jahren einen besonderen Stellenwert haben. 
Das Land Oberösterreich (OÖ) unterstützt selbstverständlich die Initiativen, die von der Europäischen Union ausgehen und hat darüber hinaus im eigenen Wirkungsbereich wichtige Akzente gesetzt. Ich verweise in diesem Zusammenhang darauf, daß im Vorjahr erstmals vom Land OÖ in Würdigung besonders herausragender Verdienste um die Wahrung und Durchsetzung von Menschenrechten, der Menschenrechtspreis des Landes OÖ vergeben wurde. Selbstverständlich wird es auch 1997 und in der Folge diesen Menschenrechtspreis des Landes OÖ geben, der jeweils am 10. Dezember, dem Internationalen Tag der Menschenrechte, verliehen wird. 
Darüber hinaus ist das Land OÖ gerade im Jugendbereich tätig, Vorurteile, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus abzubauen. So bietet das Land OÖ seit vielen Jahren umfangreiche Jugendaustauschprogramme an, unter anderem auch mit Israel. Internationale Jugendbegegnungen sind zweifelsohne eine wirksame präventive Methode gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus. Neben der konkreten Organisation von derartigen Jugendaustauschprojekten werden vom Land OÖ zahlreiche Jugendorganisationen und Vereine unterstützt, die Jugendaustauschprojekte durchführen. In Zusammenarbeit mit dem interkulturellen Zentrum werden auch Informationsveranstaltungen zum Programm ÑJugend für Europaì angeboten, die reges Interesse finden. Dies führt unter anderem dazu, daß aus OÖ die meisten Ansuchen für das Programm ÑJugend für Europa IIIì gestellt werden. 
Darüber hinaus ist das Land OÖ im Arbeitskreis ÑPlattform gegen die Gewalt an/unter Jugendlichenì vertreten. Dieser Arbeitskreis trifft sich regelmäßig, um eine Vernetzung all jener Institutionen und Organisationen zu erreichen, die zum Thema ÑGewalt an/unter Jugendlichenì arbeiten. 
Im Rahmen des Wettbewerbes ÑKinder- und jugendfreundlichste Gemeinde von OÖì werden auch mögliche Integrationsmaßnahmen ausländischer Kinder und Jugendlicher abgefragt. Gemeinsam mit dem Landesschulrat für OÖ wurde das Projekt ÑAnne Frank lebt - Zivilcourage 96ì ins Leben gerufen. Die Ergebnisse werden im Rahmen der Ausstellung ÑAnne Frank - eine Geschichte für heuteì, die vom 22. Jänner bis 27. Februar 1997 im Linzer Stadtmuseum Nordico stattfinden wird, vorgestellt. 
Im Schulbereich wird die Thematik gegen Extremismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit vor allem in Seminaren des Pädagogischen Institutes schwerpunktmäßig behandelt. Auch im Gegenstand Politische Bildung wird zu diesem Thema gearbeitet, wobei die Aktivitäten von Diskussionen bis zu aufwendigen Projektarbeiten in Zusammenarbeit mit Ausländern reichen. 
Im Kulturbereich verweise ich darauf, daß das Land OÖ eine ganze Reihe von Veranstaltungen und Projekten fördert, die sich eingehend mit dieser Thematik auseinandersetzen. Vor allem Kulturvereine, die den Schwerpunkt ihrer Aktivitäten in der Pflege und Vermittlung zeitgenössischer Kultur sehen, realisieren im Rahmen ihres Jahresprogrammes immer wieder auch Veranstaltungen zum Thema Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus. Diese Aktivitäten werden selbstverständlich vom Land OÖ finanziell gefördert. 
Abschließend möchte ich darauf verweisen, daß das Land OÖ anläßlich der vorjährigen Millenniumsfeierlichkeiten eine Initiative der Jugend für den Frieden in der Welt ergriffen hat. Über Einladung des Landes haben sich 216 629 Jugendliche aus allen Kontinenten und 83 Staaten an der Erstellung einer Agenda für den Frieden beteiligt, in der konkrete Forderungen für Maßnahmen zur Sicherung des Friedens und im Bereich der Menschenrechte aufgenommen wurden. 
Aufgabe der Politik ist es, neben der kompromißlosen Verfolgung von Extremismus, Rassismus und Fremdenhaß die Bevölkerung sachlich zu informieren und schon im Vorfeld über die Gefahren aufzuklären. Erfolge können jedoch nur zusammen mit der Bevölkerung, vor allem mit den Jugendlichen, mit Eltern und Lehrern gelingen. Dazu ist es erforderlich, über diese Bereiche offen zu reden, das Thema nicht zu tabuisieren und gemeinsame Initiativen zu setzen. 


Des Fuchses Verwandlung

Roland Maderböck 

Es war einmal ein Fuchs. Sein Fell schimmerte bläulich, doch bei näherem Hinsehen konnte man einige braune Flecken entdecken. Er lebte in einem prächtigen Bau tief im dunklen Wald. Der Fuchs führte einen Kampf gegen den Bären und den Wolf, die beide ebenfalls in diesem Wald hausten. Der Bär hatte den stärksten Einfluß auf die übrigen Tiere des Waldes. Auch der Wolf war noch um einiges mächtiger als der Fuchs. Der Fuchs liebte es, vor den Tieren des Waldes zu sprechen. Er liebte es, ihnen Angst zu machen, Angst vor den Tieren, die nach und nach in den Wald kamen, um sich hier niederzulassen. Der Fuchs sagte in seinen Ansprachen immer wieder, es gäbe nicht genug Platz und Futter für soviele Tiere und eigentlich lebten doch schon genug hier. Auch wären viele der zugewanderten, neuen Waldbewohner nicht so ehrlich und anständig wie jene, die immer schon hier gelebt hätten. Und viele Waldbewohner teilten in diesem Punkt vollständig des Fuchses Meinung. 
So entwickelte sich bei den Waldbewohnern mit der Zeit eine starke Abneigung fremden Tieren gegenüber. Das ging schließlich soweit, daß jeder Neuankömmling argwöhnisch beobachtet und, sobald er sich nur irgendetwas zuschulden kommen ließ, sogleich aus dem Wald vertrieben wurde. Der bloße Verdacht genügte zumeist. Auch Bär und Wolf, die über diese Dinge anders dachten und deshalb dem Fuchs oft widersprachen, mußten in Laufe der Zeit seinen Forderungen in bezug auf fremde Tiere folgen. Aus diesen Gründen kam es soweit, daß in diesen schönen, üppigen Wald kaum mehr ein Tier eingelassen wurde und wenn, dann fand es Feindseligkeit und Argwohn als Nachbarn vor. 
Eines Tages traf der Fuchs einen Hasen. Dieser brauchte Hilfe, weil er aus seinem Zuhause, einem weit entfernten Wald vertrieben worden war. Der Fuchs glaubte ihm natürlich kein Wort. Er dachte nur: ëWieder einer, der in unserem Wald ein neues Zuhause sucht.í Aber der Hase wollte gar nicht in diesen Wald, sondern er wollte zurück in seinen. Und daher suchte er jemanden, der ihn begleiten würde und vor den Tieren seines Waldes für ihn sprechen sollte. Auf die Frage des Fuchses, warum er denn vertrieben worden wäre, sagte der Hase nur: ÑIch war mit der Art, wie wir fremde Tiere behandeln, nicht einverstanden.ì Das machte den Fuchs neugierig, und so beschloß er, den Hasen zu begleiten. 
Lange wanderten die beiden, vorbei an Feldern, Auen und Äckern bis sie schließlich zu einem großen, dichten Wald kamen. Schon aus einiger Entfernung konnten der Fuchs und der Hase unzählige Stimmen vermischt mit lustiger Musik hören. Als sie näher kamen, sahen sie viele Tiere bei einem lustigen Fest versammelt. Es wurde getanzt, getrunken, gegessen - mit einem Wort: gefeiert. Der Fuchs sah den Hasen fragend an. ÑTja, das ist das sogenannte Willkommensfestì, sagte der Hase mit einem Seufzen. Der Fuchs erfuhr weiters, daß wöchentlich ein solches Fest stattfände, um dabei alle neuen Bewohner des Waldes herzlich willkommen zu heißen. Der Fuchs schüttelte den Kopf. Nicht nur, daß fremde Tiere eingelassen wurden, sie wurden auch noch mit einem Fest willkommen geheißen. Das konnte er nun wirklich nicht verstehen. 
Plötzlich wurden einige Tiere auf den Fuchs und den Hasen aufmerksam. ÑHe, seht, der Hase ist wieder zurückgekommen!ì rief jemand. Und ein anderer: ÑDu solltest doch solange nicht mehr zurückkommen, bis du deine Einstellung geändert hast!ì Und schließlich brach die Musik ab, und alle Tiere sahen nun neugierig auf den Fuchs und den Hasen. 
Da trat ein großer Hirsch mit einem prächtigen Geweih aus der Menge hervor. ÑDas ist unser Ältesterì, flüsterte der Hase dem Fuchs zu. Dann sprach der Hirsch mit tiefer, majestätischer Stimme: ÑSprich Hase, hast du deine Ansichten geändert? So sei willkommen. Andernfalls mußt du diesen Wald verlassen, für immer. Und sag uns, wer dein Begleiter ist.ì 
Der Fuchs ließ den Hasen erst gar nicht antworten, sondern platzte sogleich hervor: ÑIch bin der Fuchs. Ich komme aus einem weit entfernten Wald. Der Hase bat mich, ihn zu begleiten, denn er möchte wieder in eurem Wald wohnen. Sagt mir, wodurch hat er sich schuldig gemacht?ì 
Der Hirsch erklärte dem Fuchs nun, daß es bei ihnen seit langer Zeit Tradition wäre, jedes Tier, das in diesen Wald Aufnahme suchte, mit Freuden einzulassen. Für alle neuen Tiere gäbe es sodann wöchentlich ein ÑWillkommensfestì. Das wäre Tradition, und jeder der Waldbewohner wäre damit einverstanden. Nur der Hase, führte der Hirsch weiter aus, hätte ständig diese Tradition verurteilt. Seine Argumente wären gewesen, daß es im Wald nicht genug Platz und Nahrung gäbe. Und auch wären die neuen Tiere nicht so ehrlich und anständig wie die übrigen Waldbewohner. ÑAber daß das nicht stimmt, davon könnt ihr euch selbst überzeugenì schloß der Hirsch seine Rede. 
Der Fuchs willigte ein, eine Zeit hier zu bleiben, um sich von der Wahrheit der Aussagen des Hirsches, die er im übrigen sehr an-zweifelte, zu überzeugen. Der Hase wurde wieder aufgenommen, da es sich herausstellte, daß er seine Meinung vollkommen geändert hatte. Er selbst war in einigen anderen Wäldern abgewiesen worden, und so besann er sich. 
In dieser Zeit fand beim Fuchs eine regelrechte Wandlung statt. Er wurde von allen so freundlich aufgenommen, daß er nur mehr staunen konnte. Dabei war er doch ein fremdes Tier. Und zum erstenmal sprach er selbst mit eingewanderten Tieren und erfuhr dadurch die Gründe, die sie bewogen hatten, von ihrem früheren Zuhause fortzugehen. Auch konnte er sich überzeugen, daß im Wald keineswegs zu wenig Platz und Futter waren, sondern daß genug für alle da war. Und er erkannte, daß es auch in seinem Wald nicht viel anders war. Auch bei den Willkommensfesten war er ständiger Gast. Er begann, die Tiere wirklich zu mögen. Und er wußte, daß er dies zuvor nicht getan hatte. Er entwickelte Gefühle wie Verständnis, Mitleid, ÑTierischkeitì, die neu für ihn waren. Er wurde ein vollkommen neues Tier. 
Dann kam der Tag des Abschiedes. Aber er war nicht traurig, denn er freute sich schon auf seinen Wald und die Tiere dort. Er war fest davon überzeugt, daß er auch in seinem Zuhause die Verhältnisse, die er selbst verursacht hatte, rückgängig machen konnte. Er war idealistisch geworden. Er war gut geworden. 

Dies war ein Märchen bzw eine Fabel. Und deshalb hat der Fuchs seine Einstellung doch nicht geändert und wird es vermutlich nicht tun. Es sei denn,.... 


Bau-Einigung

In der letzten direkt  berichteten wir, daß sich die Sozialpartner über das Problem der Jahresarbeitszeit geeinigt haben. Ziel dieser Vereinbarung ist eine möglichst weitgehende Durchbeschäftigung am Bau zu erreichen. 
Kernelemente der Vereinbarung: 
Ausweitung der Normalarbeitszeit von April bis November auf bis zu 45 Wochenarbeitsstunden, allerdings in Verbindung einer Regelung von kurzer und langer Woche, in der jede 2. oder 3. Woche nur 36 Stunden gearbeitet werden darf. 
Dadurch wird eine Ausweitung bewirkt, sodaß die angesparten Gutstunden das Dienstverhältnis um rund 2 Wochen verlängert, außerdem können gewisse Tage eingearbeitet werden (1-2 Wochen). 
Urlaubskonsumation im Ausmaß von 2 Wochen in den Monaten Dezember und Jänner. 
Sicherung der Bezahlung der Weihnachtsfeiertage (durch Schaffung eines Weihnachtsfeiertagefonds im Rahmen der Bauarbeiter-, Urlaubs- und Abfertigungskasse, gespeist durch Arbeitgeberbeiträge). 
Diese Maßnahmen bewirken eine Verlängerung der Dienstverhältnisse von nicht Durchbeschäftigten um bis zu 6 Wochen (aus: Solidarität, Zeitung des ÖGB) 


Auch EU-Ausländer dürfen jetzt wählen

Bei den Gemeinderatswahlen haben auch EU-Ausländer mit Hauptwohnsitz in der Einwohnergemeinde das aktive und passive Wahlrecht. Sie dürfen also nicht nur wählen, sondern auch für eine politische Partei kandidieren. Einzige Ausnahme: Das Amt des Bürgermeisters bleibt ihnen (noch) verwehrt. 
Insgesamt werden am 5. Oktober 1997 rund 137 000 Linzerinnen und Linzer zur Urne schreiten. Die AusländerInnen aus nicht EU-Ländern sind weiterhin von dieser Wahl ausgeschlossen. 


Adressänderung

Wir freuen uns, daß sehr viele unsere Zeitung direkt bestellt haben und so manches positive Echo zurückkommt. Leider bekommen wir nach jeder Aussendung etliche Zeitungen zurück, mit dem Vermerk, daß die Empfänger verzogen sind. Wir ersuchen Sie, die Adressenänderung bekannt zu geben. 


Beratung

Seit Beginn dieses Jahres sind wir verpflichtet, die Beratung EDV-mäßig aufzuzeichnen. Dazu ist es notwendig, die Sozialversicherungsnummern und Geburtsdaten (auch der Angehörigen) anzugeben. Wir ersuchen um Verständnis. 


Mutter-Kind-Paß-Bonus

Im Rahmen des Sparpaketes von 1996 wurde die Geburtenbeihilfe ab 97 gestrichen 
Für Kinder, welche noch Ansprüche auf Teilzahlungen von 96 auf die Geburtenbeihilfe haben, können die Anträge für diese bis zum 28.11.1997 beim zuständigen Finanzamt stellen. (Zum Beispiel Ihr Kind wurde 1996 ein, zwei oder drei Jahre alt, Sie haben aber den Antrag noch nicht eingereicht.) 

Mutter-Kind-Paß-Bonus

Um die Untersuchungen der Kleinkinder zu unterstützen, hat der Nationalrat im Rahmen des Familienlastenausgleichsgesetzes einen Mutter-Kind-Paß-Bonus beschlossen. Dieser wird nach Vollendung des 1. Lebensjahres des Kindes ausbezahlt. 
Anspruch auf diesen Bonus  hat jener Elternteil, der ein nach dem 31.12.1996 geborenes Kind nach Vollendung des 1. Lebensjahres  vorwiegend betreut. 
Der Bonus beträgt S 2000,-- und wird gewährt, wenn sich die Mutter während der Schwangerschaft und das Kind bestimmten ärztlichen Untersuchungen unterzogen hat. 
Anspruch auf den Bonus besteht dann, wenn einer der beiden Elternteile mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt oder das Kind die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt und im Bundesgebiet einen Wohnsitz hat. 
Die Österreichische Staatsbürgerschaft wird durch einen dreijährigen ständigen Aufenthalt eines der beiden mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebenden Elternteile im Bundesgebiet vor dem Stichtag (Geburt des Kindes) ersetzt. 
Wenn Sie den Antrag nicht innerhalb von zwei Jahren nach der Geburt des Kindes stellen, verfällt der Anspruch. 

Beizulegen sind:

  • Reisepaß des Antragstellers    mit Visum
  • Reisepaß  des  Kindes mit Visum
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Mutter Kind Paß
  • Meldebestätigung  des Antrag-  stellers
  • Meldezettel des Kindes.

  • 100 Jahre Kollektivvertrag in Österreich

     

    Geschichte desKollektivvertrages

    Der Kollektivvertrag (KV) ist eine Errungenschaft der Arbeiterbewegung im Kampf gegen die Ausbeutung. Den weltweit ersten KV gab es 1873 für die deutschen Buchdrucker. Den ersten KV in Österreich setzten die Buchdrucker vor 100 Jahren durch. 
    Bis zum 1.Weltkrieg wurden 500 Kollektivverträge abgeschlossen. Nach anfangs feindlicher Haltung des Staates kam es 1919 zur gesetzlichen Regelung. Im Austrofaschismus wurde ab 1934 die freie Arbeitsverfassung stark beschnitten. Das nationalsozialistische Terrorregime diktierte ab 1939 die Arbeitsbedingungen mit der Tarifordnung. Das Kollektivvertragsgesetz von 1947 ermöglichte wieder frei vereinbarte Kollektivverträge. 
    Durch die Übernahme internationaler Konventionen wurde in den 50er Jahren das Organisations- und Kollektivvertragsrecht in Österreich verfassungsrechtlich verankert. Das inzwischen mehrmals novellierte Arbeitsverfassungsgesetz von 1973 stellte das Kollektivvertragswesen auf eine neue gesetzliche Grundlage.Heute schließen die östereichischen Gewerkschaften mit den Arbeitgebervertretungen mehr als 450 Kollektivverträge ab. 

    Was ist ein Kollektivvertrag?

    Ein KV ist eine Vereinbarung, die die Gewerkschaft jährlich für alle ArbeitnehmerInnen einer Branche mit den Arbeitgebern aushandelt. Kollektivverträge haben Rechtskraft. Die Ansprüche daraus können ArbeitnehmerInnen einzeln oder gemeinsam beim Arbeits- und Sozialgericht durchsetzen. 
    Im KV sind nicht nur die Mindestlöhne und Lehrlingsentschädigungen, sondern auch die IST-Löhne geregelt. 
    Der KV regelt Ansprüche über die verschiedenen arbeits- und sozialrechtlichen Gesetze hinaus, wie zB den 13. und 14. Monatsbezug, Abfertigung, Arbeitszeit, Überstundenzuschläge, Regelungen für Kündigung ua. 
    Es gibt kein Gesetz, das die Arbeitgeber zwingt, mit der Gewerkschaft Kollektivverträge auszuhandeln. Die Arbeitgeber an den Verhandlungstisch zu bringen, gelingt nur durch gewerkschaftliche Stärke - und diese ist wiederum abhängig von der Mitgliederzahl. 
    (aus ÑGlück auf!ì - Zeitschrift der Gewerkschaft Metall- Bergbau- Energie). 


    Österreich gemeinsam bewegen

    Der ÖGB startet gemeinsam mit der Arbeiterkammer bis Ende Juni 1997 eine Kontaktoffensive. 
    Im Rahmen dieser Aktion steht die Kernleistung der Gewerkschaften - der KOLLEKTIVVERTRAG im Vordergrund. Mit allen ArbeitnehmerInnen in oberösterreichischen Betrieben wird Kontakt aufgenommen, persönlich und/oder schriftlich. 
    Daher werden die Arbeit-nehmerInnen über den KV, die Vorteile einer Gewerkschaftsmitgliedschaft sowie die Vorteile eines Betriebsrates informiert. 
    Gleichzeitig können die Beschäftigten weitere Informationen, persönliche Beratung, Zusendung des Kollektivvertrages, Hilfe bei der Bertriebsratsgründung usw mit einer Anforderungskarte in Anspruch nehmen. 

    Mit dieser Offensive will der ÖGB ua folgende Botschaft vermitteln:

  • Mit Kollektivverträgen wird verhindert, daß die ArbeitnehmerInnen in Lohnfragen gegeneinander ausgespielt werden;
  • Mit Kollektivverträgen wird gesichert, daß lohn- und sozialrechtliche Ansprüche später bei Gericht einklagbar sind;
  • Es soll die Bedrohung aufgezeigt werden, ohne KV gibt es kein geregeltes Einkommen, kein 13. und 14. Gehalt, keine jährlichen Lohnerhöhungen.

  • Die oberösterreichischen Aktivisten verstehen sich als Teil der bundesweiten ÖGB Mitgliederaktivisten. 


    Arbeitslos .....

    Durch die Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, die wir in unserer Sondernummer im Herbst 96 näher erläutert haben, sind die Hinweise des Arbeitsmarktservice für einen reibungslosen Betreuungsverlauf wichtiger geworden. Diese wichtigen Geschäftsbedingungen finden Sie im folgenden Artikel: 

    Stellensuche

    In Ihrem Arbeitsmarktservice (AMS) erscheinen täglich Stellenlisten, die das gesamte Stellenangebot umfassen und zur Selbstbedienung aufliegen. Stellenangebote, die Sie vom AMS erhalten, sind verbindlich. Eine Rückmeldung bezüglich des Ergebnisses innerhalb einer Woche bei Ihrem/r BeraterIn ist erforderlich. Sollte dies nicht eingehalten werden, kann dies zum Verlust der Leistung führen. Vorgegebene Termine durch die BeraterIn sind ebenfalls verbindlich und können bei Nichteinhaltung zum Leistungsverlust führen. 

    Auszahlung

    Die Bezüge aus der Arbeitslosenversicherung/Arbeitsmarktförderung werden monatlich im nachhinein zwischen 7. und 10. per Post an die Wohnadresse ausbezahlt oder auf Ihr inländisches Konto überwiesen. Bei den ausländischen Staatsbürgern kann die Arbeitslosenunterstützung nur per Post überwiesen werden. Falls Sie der Postbote nicht angetroffen hat, wird das Geld beim Postamt ca 10 Tage lang zur persönlichen Behebung hinterlegt. Erfolgt in dieser Zeit keine Behebung, geht das Geld an die auszahlende Stelle zurück. Eine neuerliche Auszahlung kann nur nach umgehender Vorsprache beim AMS erfolgen. 

    Meldepflicht

    Dem AMS ist umgehend folgendes zu melden: 
    • Aufnahme einer Beschäftigung (auch wenn es sich um eine kurzfristige oder geringfügige Beschäftigung handelt), Beginn einer Weiterbildungsmaßnahme, Kurse,...
    • Änderung des eigenen Einkommens oder des der im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen, sowie die Aufnahme einer Beschäftigung durch Personen, für die ein Familienzuschlag bezogen wird.
    • Sonstige Änderungen der persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse (zB Erkrankung, Heirat, gemeinsamer Haushalt, Änderung der Wohnadresse, Renten- und Pensionsansprüche, Alimente, Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, Antrag auf Zuerkennung einer Pension, Auslandsaufenthalt,...)
    • Eine Krankmeldung kann persönlich oder schriftlich, die Gesundmeldung muß unter Vorlage der Krankenstandsbescheinigung persönlich und unverzüglich sofort nach Ende des Krankenstandes beim zuständigen BeraterIn des AMS erfolgen.
    • Vorzeitige Beendigung oder Unterbrechung einer Schulungsmaßnahme bei Beihilfenbezügen nach dem Arbeitsmarktservicegesetz. Wird eine Meldung nicht oder verspätet erstattet, kann dies zu Schwierigkeiten bei der Auszahlung und zu Rückersatzpflicht führen!

    Wichtig

    Im Falle einer Unterbrechung des Leistungsbezuges zB durch Krankheit, Auslandsaufenthalt..., kann der Weiterbezug nur nach sofortiger persönlicher Vorsprache beim AMS wieder geltend gemacht werden. 
    Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre/n BeraterIn beim zuständigen AMS.