Jahr gegen Rassismus
Gestützt von vielen Beschlüssen
der EU auf verschiedensten Ebenen hat sich der Rat der EU am 23. Juli 1996
durchgerungen, 1997 das Europäische Jahr gegen Rassismus auszurufen.
Mit dem Beschluß verpflichten sich
die der EU angehörenden Staaten Maßnahmen gegen Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus zu setzen.
Die beratende Kommission "Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit" stellt fest, "daß Einwanderer und ethnische
Minderheiten nach wie vor in fast allen Bereichen des gesellschaftlichen
Lebens der einzelnen Mitgliedstaaten - vom Arbeitsmarkt über die Wohnraumversorgung
bis zu schulischer und beruflicher Bildung sowie dem Zugang zu Dienstleistungen
unter Diskriminierung zu leiden haben." Rassismus und Diskriminierung spiegeln
die allgemeinen gesellschaftlichen Bedingungen, unter denen die MigrantInnen
leben, wieder. Die Verweigerung gleicher Grund- und Bürgerrechte macht
die Einwanderer zu einer nicht zugehörigen Manövriermasse für
Politik und Wirtschaft. Das führt dazu, daß sie unverhältnismäßig
stark unter wirtschaftlichen und sozialen Nachteilen zu leiden haben. Dies
kann leicht dazu führen, daß sie in die Rolle des Sündenbocks
gedrängt und statt als Opfer als Verursacher bezeichnet und schließlich
zur Zielscheibe von Ressentiments und Agressionen werden.
In Österreich gibt es noch immer
keine gesetzliche Regelung, die die Diskriminierung aufgrund von Rasse,
Religion, Geschlecht, Herkunft... verbietet (Antidiskriminierungsgesetz).
Die Beschlüsse, Resolutionen, Aktionen,
Presseerklärungen sind eine Sache und deren Umsetzung in den Köpfen
und Herzen der Menschen sowie in den Strukturen eine andere. Wir werden
in jeder Ausgabe von direkt über Aktivitäten in unseren Bundesländern,
in Österreich und auf EU-Ebene informieren.
Ziele der EU Jahr gegen Rassismus
Mit dem Europäischen Jahr gegen Rassismus
werden folgende Ziele angestrebt:
-
Sensibilisierung und Verbreitung von Informationen
zum Thema Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus in der Gemeinschaft;
-
Herausstellung der Bedrohung, die von einer
Diskriminierung aufgrund der Rasse, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit,
der nationalen oder ethnischen Herkunft für den wirtschaftlichen und
sozialen Zusammenhalt in der Gemeinschaft ausgeht;
-
Information der Öffentlichkeit über
die Vorteile von integrativen Maßnahmen insbesondere in den Bereichen
allgemeine und berufliche Bildung, Wohnung und Beschäftigung;
-
Anregung zum Nachdenken und zur Erörterung
von Maßnahmen, die zur Bekämpfung von Rassismus, Ausländerfeindlichkeit
und Antisemitismus in der Gemeinschaft erforderlich sind;
-
Verbreitung von Informationen in großem
Rahmen über die auf nationaler und europäischer Ebene zur Bekämpfung
von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus ergriffenen Maßnahmen
und Aktionen;
-
Förderung des Prinzipes der Solidarität
zwischen allen Mitgliedern der Gesellschaft;
-
Einbeziehung der unter Rassismus, Fremdenfeindlichkeit
und Antisemitismus leidenden Menschen in den Prozeß der europäischen
Integration.
Drei Anfragen an Landeshauptmann Dr.
Pühringer und Bürgermeister Dr. Dobusch
In der Mitteilung der EU-Kommission wird betont,
daß es ÑRassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus
in erster Linie auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene zu bekämpfen
giltì. Wir haben diese Erklärung zum Anlaß genommen und
Landeshauptmann Dr. Pühringer und Bürgermeister Dr. Dobusch ersucht,
auf folgende Fragestellung einzugehen :
-
Welche Maßnahmen planen das Land OÖ
und die Stadt Linz als Beitrag zu dem von der EU vorgeschlagenen Thema?
-
Wie zeigt sich Ihrer Meinung nach Rassismus
und Fremdenfeindlichkeit in unserem Bundesland, in der Stadt, im
Alltagsleben, in diversen Gesetzen, Strukturen der Verwaltung usw?
-
Was müßte getan werden, um Rassismus
und Fremdenfeindlichkeit wirkungsvoll zu bekämpfen?
Die Stellungnahme von Dr. Pühringer
geben wir ungekürzt wieder.
Die Antwort von Dr. Dobusch
werden wir in der nächsten direkt veröffentlichen.
Bekämpfung von Rassismus ist Dauerauftrag
Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer
Die Europäische Union hat das Jahr
1997 zum ÑEuropäischen Jahr gegen Rassismusì erklärt.
Im Rahmen dieses Europäischen Jahres soll insbesondere die Bedrohung,
die von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus für die
Achtung der Grundrechte und den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt
ausgeht, herausgestellt werden. Dieses Jahresthema soll zum Nachdenken
anregen und geeignete Maßnahmen bringen, die zur Bekämpfung
von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus in Europa erforderlich
sind.
Wenngleich die Proklamation solcher Jahresthemen
notwendig und sinnvoll ist, so sehe ich gerade im Kampf gegen Rassismus,
Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus einen Dauerauftrag. Diese wichtige
Aufklärungs-, Bildungs- und Informationsarbeit darf daher nicht mit
31. Dezember 1997 enden, sondern muß auch in den kommenden Jahren
einen besonderen Stellenwert haben.
Das Land Oberösterreich (OÖ)
unterstützt selbstverständlich die Initiativen, die von der Europäischen
Union ausgehen und hat darüber hinaus im eigenen Wirkungsbereich wichtige
Akzente gesetzt. Ich verweise in diesem Zusammenhang darauf, daß
im Vorjahr erstmals vom Land OÖ in Würdigung besonders herausragender
Verdienste um die Wahrung und Durchsetzung von Menschenrechten, der Menschenrechtspreis
des Landes OÖ vergeben wurde. Selbstverständlich wird es auch
1997 und in der Folge diesen Menschenrechtspreis des Landes OÖ geben,
der jeweils am 10. Dezember, dem Internationalen Tag der Menschenrechte,
verliehen wird.
Darüber hinaus ist das Land OÖ
gerade im Jugendbereich tätig, Vorurteile, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit
und Antisemitismus abzubauen. So bietet das Land OÖ seit vielen Jahren
umfangreiche Jugendaustauschprogramme an, unter anderem auch mit Israel.
Internationale Jugendbegegnungen sind zweifelsohne eine wirksame präventive
Methode gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus. Neben
der konkreten Organisation von derartigen Jugendaustauschprojekten werden
vom Land OÖ zahlreiche Jugendorganisationen und Vereine unterstützt,
die Jugendaustauschprojekte durchführen. In Zusammenarbeit mit dem
interkulturellen Zentrum werden auch Informationsveranstaltungen zum Programm
ÑJugend für Europaì angeboten, die reges Interesse finden.
Dies führt unter anderem dazu, daß aus OÖ die meisten Ansuchen
für das Programm ÑJugend für Europa IIIì gestellt
werden.
Darüber hinaus ist das Land OÖ
im Arbeitskreis ÑPlattform gegen die Gewalt an/unter Jugendlichenì
vertreten. Dieser Arbeitskreis trifft sich regelmäßig, um eine
Vernetzung all jener Institutionen und Organisationen zu erreichen, die
zum Thema ÑGewalt an/unter Jugendlichenì arbeiten.
Im Rahmen des Wettbewerbes ÑKinder-
und jugendfreundlichste Gemeinde von OÖì werden auch mögliche
Integrationsmaßnahmen ausländischer Kinder und Jugendlicher
abgefragt. Gemeinsam mit dem Landesschulrat für OÖ wurde das
Projekt ÑAnne Frank lebt - Zivilcourage 96ì ins Leben gerufen.
Die Ergebnisse werden im Rahmen der Ausstellung ÑAnne Frank - eine
Geschichte für heuteì, die vom 22. Jänner bis 27. Februar
1997 im Linzer Stadtmuseum Nordico stattfinden wird, vorgestellt.
Im Schulbereich wird die Thematik gegen
Extremismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit vor allem in Seminaren
des Pädagogischen Institutes schwerpunktmäßig behandelt.
Auch im Gegenstand Politische Bildung wird zu diesem Thema gearbeitet,
wobei die Aktivitäten von Diskussionen bis zu aufwendigen Projektarbeiten
in Zusammenarbeit mit Ausländern reichen.
Im Kulturbereich verweise ich darauf,
daß das Land OÖ eine ganze Reihe von Veranstaltungen und Projekten
fördert, die sich eingehend mit dieser Thematik auseinandersetzen.
Vor allem Kulturvereine, die den Schwerpunkt ihrer Aktivitäten in
der Pflege und Vermittlung zeitgenössischer Kultur sehen, realisieren
im Rahmen ihres Jahresprogrammes immer wieder auch Veranstaltungen zum
Thema Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus. Diese Aktivitäten
werden selbstverständlich vom Land OÖ finanziell gefördert.
Abschließend möchte ich darauf
verweisen, daß das Land OÖ anläßlich der vorjährigen
Millenniumsfeierlichkeiten eine Initiative der Jugend für den Frieden
in der Welt ergriffen hat. Über Einladung des Landes haben sich 216
629 Jugendliche aus allen Kontinenten und 83 Staaten an der Erstellung
einer Agenda für den Frieden beteiligt, in der konkrete Forderungen
für Maßnahmen zur Sicherung des Friedens und im Bereich der
Menschenrechte aufgenommen wurden.
Aufgabe der Politik ist es, neben der
kompromißlosen Verfolgung von Extremismus, Rassismus und Fremdenhaß
die Bevölkerung sachlich zu informieren und schon im Vorfeld über
die Gefahren aufzuklären. Erfolge können jedoch nur zusammen
mit der Bevölkerung, vor allem mit den Jugendlichen, mit Eltern und
Lehrern gelingen. Dazu ist es erforderlich, über diese Bereiche offen
zu reden, das Thema nicht zu tabuisieren und gemeinsame Initiativen zu
setzen.
Des Fuchses Verwandlung
Roland Maderböck
Es war einmal ein Fuchs. Sein Fell schimmerte
bläulich, doch bei näherem Hinsehen konnte man einige braune
Flecken entdecken. Er lebte in einem prächtigen Bau tief im dunklen
Wald. Der Fuchs führte einen Kampf gegen den Bären und den Wolf,
die beide ebenfalls in diesem Wald hausten. Der Bär hatte den stärksten
Einfluß auf die übrigen Tiere des Waldes. Auch der Wolf war
noch um einiges mächtiger als der Fuchs. Der Fuchs liebte es, vor
den Tieren des Waldes zu sprechen. Er liebte es, ihnen Angst zu machen,
Angst vor den Tieren, die nach und nach in den Wald kamen, um sich hier
niederzulassen. Der Fuchs sagte in seinen Ansprachen immer wieder, es gäbe
nicht genug Platz und Futter für soviele Tiere und eigentlich lebten
doch schon genug hier. Auch wären viele der zugewanderten, neuen Waldbewohner
nicht so ehrlich und anständig wie jene, die immer schon hier gelebt
hätten. Und viele Waldbewohner teilten in diesem Punkt vollständig
des Fuchses Meinung.
So entwickelte sich bei den Waldbewohnern
mit der Zeit eine starke Abneigung fremden Tieren gegenüber. Das ging
schließlich soweit, daß jeder Neuankömmling argwöhnisch
beobachtet und, sobald er sich nur irgendetwas zuschulden kommen ließ,
sogleich aus dem Wald vertrieben wurde. Der bloße Verdacht genügte
zumeist. Auch Bär und Wolf, die über diese Dinge anders dachten
und deshalb dem Fuchs oft widersprachen, mußten in Laufe der Zeit
seinen Forderungen in bezug auf fremde Tiere folgen. Aus diesen Gründen
kam es soweit, daß in diesen schönen, üppigen Wald kaum
mehr ein Tier eingelassen wurde und wenn, dann fand es Feindseligkeit und
Argwohn als Nachbarn vor.
Eines Tages traf der Fuchs einen Hasen.
Dieser brauchte Hilfe, weil er aus seinem Zuhause, einem weit entfernten
Wald vertrieben worden war. Der Fuchs glaubte ihm natürlich kein Wort.
Er dachte nur: ëWieder einer, der in unserem Wald ein neues Zuhause
sucht.í Aber der Hase wollte gar nicht in diesen Wald, sondern er
wollte zurück in seinen. Und daher suchte er jemanden, der ihn begleiten
würde und vor den Tieren seines Waldes für ihn sprechen sollte.
Auf die Frage des Fuchses, warum er denn vertrieben worden wäre, sagte
der Hase nur: ÑIch war mit der Art, wie wir fremde Tiere behandeln,
nicht einverstanden.ì Das machte den Fuchs neugierig, und so beschloß
er, den Hasen zu begleiten.
Lange wanderten die beiden, vorbei an
Feldern, Auen und Äckern bis sie schließlich zu einem großen,
dichten Wald kamen. Schon aus einiger Entfernung konnten der Fuchs und
der Hase unzählige Stimmen vermischt mit lustiger Musik hören.
Als sie näher kamen, sahen sie viele Tiere bei einem lustigen Fest
versammelt. Es wurde getanzt, getrunken, gegessen - mit einem Wort: gefeiert.
Der Fuchs sah den Hasen fragend an. ÑTja, das ist das sogenannte
Willkommensfestì, sagte der Hase mit einem Seufzen. Der Fuchs erfuhr
weiters, daß wöchentlich ein solches Fest stattfände, um
dabei alle neuen Bewohner des Waldes herzlich willkommen zu heißen.
Der Fuchs schüttelte den Kopf. Nicht nur, daß fremde Tiere eingelassen
wurden, sie wurden auch noch mit einem Fest willkommen geheißen.
Das konnte er nun wirklich nicht verstehen.
Plötzlich wurden einige Tiere auf
den Fuchs und den Hasen aufmerksam. ÑHe, seht, der Hase ist wieder
zurückgekommen!ì rief jemand. Und ein anderer: ÑDu solltest
doch solange nicht mehr zurückkommen, bis du deine Einstellung geändert
hast!ì Und schließlich brach die Musik ab, und alle Tiere
sahen nun neugierig auf den Fuchs und den Hasen.
Da trat ein großer Hirsch mit einem
prächtigen Geweih aus der Menge hervor. ÑDas ist unser Ältesterì,
flüsterte der Hase dem Fuchs zu. Dann sprach der Hirsch mit tiefer,
majestätischer Stimme: ÑSprich Hase, hast du deine Ansichten
geändert? So sei willkommen. Andernfalls mußt du diesen Wald
verlassen, für immer. Und sag uns, wer dein Begleiter ist.ì
Der Fuchs ließ den Hasen erst gar
nicht antworten, sondern platzte sogleich hervor: ÑIch bin der Fuchs.
Ich komme aus einem weit entfernten Wald. Der Hase bat mich, ihn zu begleiten,
denn er möchte wieder in eurem Wald wohnen. Sagt mir, wodurch hat
er sich schuldig gemacht?ì
Der Hirsch erklärte dem Fuchs nun,
daß es bei ihnen seit langer Zeit Tradition wäre, jedes Tier,
das in diesen Wald Aufnahme suchte, mit Freuden einzulassen. Für alle
neuen Tiere gäbe es sodann wöchentlich ein ÑWillkommensfestì.
Das wäre Tradition, und jeder der Waldbewohner wäre damit einverstanden.
Nur der Hase, führte der Hirsch weiter aus, hätte ständig
diese Tradition verurteilt. Seine Argumente wären gewesen, daß
es im Wald nicht genug Platz und Nahrung gäbe. Und auch wären
die neuen Tiere nicht so ehrlich und anständig wie die übrigen
Waldbewohner. ÑAber daß das nicht stimmt, davon könnt
ihr euch selbst überzeugenì schloß der Hirsch seine Rede.
Der Fuchs willigte ein, eine Zeit hier
zu bleiben, um sich von der Wahrheit der Aussagen des Hirsches, die er
im übrigen sehr an-zweifelte, zu überzeugen. Der Hase wurde wieder
aufgenommen, da es sich herausstellte, daß er seine Meinung vollkommen
geändert hatte. Er selbst war in einigen anderen Wäldern abgewiesen
worden, und so besann er sich.
In dieser Zeit fand beim Fuchs eine regelrechte
Wandlung statt. Er wurde von allen so freundlich aufgenommen, daß
er nur mehr staunen konnte. Dabei war er doch ein fremdes Tier. Und zum
erstenmal sprach er selbst mit eingewanderten Tieren und erfuhr dadurch
die Gründe, die sie bewogen hatten, von ihrem früheren Zuhause
fortzugehen. Auch konnte er sich überzeugen, daß im Wald keineswegs
zu wenig Platz und Futter waren, sondern daß genug für alle
da war. Und er erkannte, daß es auch in seinem Wald nicht viel anders
war. Auch bei den Willkommensfesten war er ständiger Gast. Er begann,
die Tiere wirklich zu mögen. Und er wußte, daß er dies
zuvor nicht getan hatte. Er entwickelte Gefühle wie Verständnis,
Mitleid, ÑTierischkeitì, die neu für ihn waren. Er wurde
ein vollkommen neues Tier.
Dann kam der Tag des Abschiedes. Aber
er war nicht traurig, denn er freute sich schon auf seinen Wald und die
Tiere dort. Er war fest davon überzeugt, daß er auch in seinem
Zuhause die Verhältnisse, die er selbst verursacht hatte, rückgängig
machen konnte. Er war idealistisch geworden. Er war gut geworden.
Dies war ein Märchen bzw eine Fabel.
Und deshalb hat der Fuchs seine Einstellung doch nicht geändert und
wird es vermutlich nicht tun. Es sei denn,....
Bau-Einigung
In der letzten direkt berichteten wir,
daß sich die Sozialpartner über das Problem der Jahresarbeitszeit
geeinigt haben. Ziel dieser Vereinbarung ist eine möglichst weitgehende
Durchbeschäftigung am Bau zu erreichen.
Kernelemente der Vereinbarung:
Ausweitung der Normalarbeitszeit von April
bis November auf bis zu 45 Wochenarbeitsstunden, allerdings in Verbindung
einer Regelung von kurzer und langer Woche, in der jede 2. oder 3. Woche
nur 36 Stunden gearbeitet werden darf.
Dadurch wird eine Ausweitung bewirkt,
sodaß die angesparten Gutstunden das Dienstverhältnis um rund
2 Wochen verlängert, außerdem können gewisse Tage eingearbeitet
werden (1-2 Wochen).
Urlaubskonsumation im Ausmaß von
2 Wochen in den Monaten Dezember und Jänner.
Sicherung der Bezahlung der Weihnachtsfeiertage
(durch Schaffung eines Weihnachtsfeiertagefonds im Rahmen der Bauarbeiter-,
Urlaubs- und Abfertigungskasse, gespeist durch Arbeitgeberbeiträge).
Diese Maßnahmen bewirken eine Verlängerung
der Dienstverhältnisse von nicht Durchbeschäftigten um bis zu
6 Wochen (aus: Solidarität, Zeitung des ÖGB)
Auch EU-Ausländer dürfen jetzt wählen
Bei den Gemeinderatswahlen haben auch EU-Ausländer
mit Hauptwohnsitz in der Einwohnergemeinde das aktive und passive Wahlrecht.
Sie dürfen also nicht nur wählen, sondern auch für eine
politische Partei kandidieren. Einzige Ausnahme: Das Amt des Bürgermeisters
bleibt ihnen (noch) verwehrt.
Insgesamt werden am 5. Oktober 1997 rund
137 000 Linzerinnen und Linzer zur Urne schreiten. Die AusländerInnen
aus nicht EU-Ländern sind weiterhin von dieser Wahl ausgeschlossen.
Adressänderung
Wir freuen uns, daß sehr viele unsere
Zeitung direkt bestellt haben und so manches positive Echo zurückkommt.
Leider bekommen wir nach jeder Aussendung etliche Zeitungen zurück,
mit dem Vermerk, daß die Empfänger verzogen sind. Wir ersuchen
Sie, die Adressenänderung bekannt zu geben.
Beratung
Seit Beginn dieses Jahres sind wir verpflichtet,
die Beratung EDV-mäßig aufzuzeichnen. Dazu ist es notwendig,
die Sozialversicherungsnummern und Geburtsdaten (auch der Angehörigen)
anzugeben. Wir ersuchen um Verständnis.
Mutter-Kind-Paß-Bonus
Im Rahmen des Sparpaketes von 1996 wurde
die Geburtenbeihilfe ab 97 gestrichen
Für Kinder, welche noch Ansprüche
auf Teilzahlungen von 96 auf die Geburtenbeihilfe haben, können die
Anträge für diese bis zum 28.11.1997 beim zuständigen Finanzamt
stellen. (Zum Beispiel Ihr Kind wurde 1996 ein, zwei oder drei Jahre alt,
Sie haben aber den Antrag noch nicht eingereicht.)
Mutter-Kind-Paß-Bonus
Um die Untersuchungen der Kleinkinder zu
unterstützen, hat der Nationalrat im Rahmen des Familienlastenausgleichsgesetzes
einen Mutter-Kind-Paß-Bonus beschlossen. Dieser wird nach Vollendung
des 1. Lebensjahres des Kindes ausbezahlt.
Anspruch auf diesen Bonus hat jener
Elternteil, der ein nach dem 31.12.1996 geborenes Kind nach Vollendung
des 1. Lebensjahres vorwiegend betreut.
Der Bonus beträgt S 2000,-- und wird
gewährt, wenn sich die Mutter während der Schwangerschaft und
das Kind bestimmten ärztlichen Untersuchungen unterzogen hat.
Anspruch auf den Bonus besteht dann, wenn
einer der beiden Elternteile mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt
oder das Kind die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt
und im Bundesgebiet einen Wohnsitz hat.
Die Österreichische Staatsbürgerschaft
wird durch einen dreijährigen ständigen Aufenthalt eines der
beiden mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebenden Elternteile im Bundesgebiet
vor dem Stichtag (Geburt des Kindes) ersetzt.
Wenn Sie den Antrag nicht innerhalb von
zwei Jahren nach der Geburt des Kindes stellen, verfällt der Anspruch.
Beizulegen sind:
Reisepaß des Antragstellers
mit Visum
Reisepaß des Kindes mit
Visum
Geburtsurkunde des Kindes
Mutter Kind Paß
Meldebestätigung des Antrag-
stellers
Meldezettel des Kindes.
100 Jahre Kollektivvertrag in Österreich
Geschichte desKollektivvertrages
Der Kollektivvertrag (KV) ist eine Errungenschaft
der Arbeiterbewegung im Kampf gegen die Ausbeutung. Den weltweit ersten
KV gab es 1873 für die deutschen Buchdrucker. Den ersten KV in Österreich
setzten die Buchdrucker vor 100 Jahren durch.
Bis zum 1.Weltkrieg wurden 500 Kollektivverträge
abgeschlossen. Nach anfangs feindlicher Haltung des Staates kam es 1919
zur gesetzlichen Regelung. Im Austrofaschismus wurde ab 1934 die freie
Arbeitsverfassung stark beschnitten. Das nationalsozialistische Terrorregime
diktierte ab 1939 die Arbeitsbedingungen mit der Tarifordnung. Das Kollektivvertragsgesetz
von 1947 ermöglichte wieder frei vereinbarte Kollektivverträge.
Durch die Übernahme internationaler
Konventionen wurde in den 50er Jahren das Organisations- und Kollektivvertragsrecht
in Österreich verfassungsrechtlich verankert. Das inzwischen mehrmals
novellierte Arbeitsverfassungsgesetz von 1973 stellte das Kollektivvertragswesen
auf eine neue gesetzliche Grundlage.Heute schließen die östereichischen
Gewerkschaften mit den Arbeitgebervertretungen mehr als 450 Kollektivverträge
ab.
Was ist ein Kollektivvertrag?
Ein KV ist eine Vereinbarung, die die Gewerkschaft
jährlich für alle ArbeitnehmerInnen einer Branche mit den Arbeitgebern
aushandelt. Kollektivverträge haben Rechtskraft. Die Ansprüche
daraus können ArbeitnehmerInnen einzeln oder gemeinsam beim Arbeits-
und Sozialgericht durchsetzen.
Im KV sind nicht nur die Mindestlöhne
und Lehrlingsentschädigungen, sondern auch die IST-Löhne geregelt.
Der KV regelt Ansprüche über
die verschiedenen arbeits- und sozialrechtlichen Gesetze hinaus, wie zB
den 13. und 14. Monatsbezug, Abfertigung, Arbeitszeit, Überstundenzuschläge,
Regelungen für Kündigung ua.
Es gibt kein Gesetz, das die Arbeitgeber
zwingt, mit der Gewerkschaft Kollektivverträge auszuhandeln. Die Arbeitgeber
an den Verhandlungstisch zu bringen, gelingt nur durch gewerkschaftliche
Stärke - und diese ist wiederum abhängig von der Mitgliederzahl.
(aus ÑGlück auf!ì -
Zeitschrift der Gewerkschaft Metall- Bergbau- Energie).
Österreich gemeinsam bewegen
Der ÖGB startet gemeinsam mit der
Arbeiterkammer bis Ende Juni 1997 eine Kontaktoffensive.
Im Rahmen dieser Aktion steht die Kernleistung
der Gewerkschaften - der KOLLEKTIVVERTRAG im Vordergrund. Mit allen ArbeitnehmerInnen
in oberösterreichischen Betrieben wird Kontakt aufgenommen, persönlich
und/oder schriftlich.
Daher werden die Arbeit-nehmerInnen über
den KV, die Vorteile einer Gewerkschaftsmitgliedschaft sowie die Vorteile
eines Betriebsrates informiert.
Gleichzeitig können die Beschäftigten
weitere Informationen, persönliche Beratung, Zusendung des Kollektivvertrages,
Hilfe bei der Bertriebsratsgründung usw mit einer Anforderungskarte
in Anspruch nehmen.
Mit dieser Offensive will der ÖGB ua
folgende Botschaft vermitteln:
Mit Kollektivverträgen wird verhindert,
daß die ArbeitnehmerInnen in Lohnfragen gegeneinander ausgespielt
werden;
Mit Kollektivverträgen wird gesichert,
daß lohn- und sozialrechtliche Ansprüche später bei Gericht
einklagbar sind;
Es soll die Bedrohung aufgezeigt werden, ohne
KV gibt es kein geregeltes Einkommen, kein 13. und 14. Gehalt, keine jährlichen
Lohnerhöhungen.
Die oberösterreichischen Aktivisten
verstehen sich als Teil der bundesweiten ÖGB Mitgliederaktivisten.
Arbeitslos .....
Durch die Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes,
die wir in unserer Sondernummer im Herbst 96 näher erläutert
haben, sind die Hinweise des Arbeitsmarktservice für einen reibungslosen
Betreuungsverlauf wichtiger geworden. Diese wichtigen Geschäftsbedingungen
finden Sie im folgenden Artikel:
Stellensuche
In Ihrem Arbeitsmarktservice (AMS) erscheinen
täglich Stellenlisten, die das gesamte Stellenangebot umfassen und
zur Selbstbedienung aufliegen. Stellenangebote, die Sie vom AMS erhalten,
sind verbindlich. Eine Rückmeldung bezüglich des Ergebnisses
innerhalb einer Woche bei Ihrem/r BeraterIn ist erforderlich. Sollte dies
nicht eingehalten werden, kann dies zum Verlust der Leistung führen.
Vorgegebene Termine durch die BeraterIn sind ebenfalls verbindlich und
können bei Nichteinhaltung zum Leistungsverlust führen.
Auszahlung
Die Bezüge aus der Arbeitslosenversicherung/Arbeitsmarktförderung
werden monatlich im nachhinein zwischen 7. und 10. per Post an die Wohnadresse
ausbezahlt oder auf Ihr inländisches Konto überwiesen. Bei den
ausländischen Staatsbürgern kann die Arbeitslosenunterstützung
nur per Post überwiesen werden. Falls Sie der Postbote nicht angetroffen
hat, wird das Geld beim Postamt ca 10 Tage lang zur persönlichen Behebung
hinterlegt. Erfolgt in dieser Zeit keine Behebung, geht das Geld an die
auszahlende Stelle zurück. Eine neuerliche Auszahlung kann nur nach
umgehender Vorsprache beim AMS erfolgen.
Meldepflicht
Dem AMS ist umgehend folgendes zu melden:
-
Aufnahme einer Beschäftigung (auch wenn
es sich um eine kurzfristige oder geringfügige Beschäftigung
handelt), Beginn einer Weiterbildungsmaßnahme, Kurse,...
-
Änderung des eigenen Einkommens oder
des der im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen, sowie die Aufnahme
einer Beschäftigung durch Personen, für die ein Familienzuschlag
bezogen wird.
-
Sonstige Änderungen der persönlichen
oder wirtschaftlichen Verhältnisse (zB Erkrankung, Heirat, gemeinsamer
Haushalt, Änderung der Wohnadresse, Renten- und Pensionsansprüche,
Alimente, Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, Antrag auf Zuerkennung
einer Pension, Auslandsaufenthalt,...)
-
Eine Krankmeldung kann persönlich oder
schriftlich, die Gesundmeldung muß unter Vorlage der Krankenstandsbescheinigung
persönlich und unverzüglich sofort nach Ende des Krankenstandes
beim zuständigen BeraterIn des AMS erfolgen.
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Vorzeitige Beendigung oder Unterbrechung einer
Schulungsmaßnahme bei Beihilfenbezügen nach dem Arbeitsmarktservicegesetz.
Wird eine Meldung nicht oder verspätet erstattet, kann dies zu Schwierigkeiten
bei der Auszahlung und zu Rückersatzpflicht führen!
Wichtig
Im Falle einer Unterbrechung des Leistungsbezuges
zB durch Krankheit, Auslandsaufenthalt..., kann der Weiterbezug nur nach
sofortiger persönlicher Vorsprache beim AMS wieder geltend gemacht
werden.
Für weitere Auskünfte wenden
Sie sich bitte an Ihre/n BeraterIn beim zuständigen AMS.
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